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ALBVVG im Bundestag 
Hohe Kosten – keine Wirkung: Änderungsanträge im Arzneimittelgesetz verschärfen Problematik 

Am 23. Juni 2023 berät der Bundestag in 2./3. Lesung über das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), zu dem kurzfristig noch Änderungsanträge eingegangen sind. Dazu Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):  

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„Es ist wichtig, dass die Bundesregierung das Thema Arzneimittellieferengpässe mit dem ALBVVG angeht. Wir Ersatzkassen befürworten die geplanten Maßnahmen für eine erhöhte Transparenz in der Versorgungskette als auch die Verpflichtung zu mehr Lagerhaltung von Arzneimitteln mit besonderer Relevanz. Dass es nun aber über einen Änderungsantrag und damit ohne eine breite politische Diskussion neben den bereits geplanten Beschränkungen bei Festbeträgen auch noch zu Einschränkungen bei der Retaxierung und als Folge damit zu einer Schwächung von Rabattverträgen kommen wird, kann doch nicht Wille des Gesetzgebers sein. 

Ausgabenrisiken in Milliardenhöhe 

Diese Maßnahmen verschärfen in einem erheblichen Umfang die kostensteigernde Wirkung des Gesetzes, ohne die Versorgung zu verbessern. Verträge zur Arzneimittelversorgung, sogenannte Rabattverträge, sorgen durch die enthaltene Preis- und Mengenkomponente für eine bessere Planbarkeit bei pharmazeutischen Unternehmen und Krankenkassen und tragen somit nachweislich zur Arzneimittelversorgungssicherheit bei. Mit dem geplanten Gesetz verlieren die Versorgungsverträge an Wirksamkeit und die Versicherten und Arbeitgeber werden mit Ausgabenrisiken in Milliardenhöhe belastet. Der Rückfluss aus Rabattverträgen beträgt für die gesetzliche Krankenversicherung fünf Milliarden Euro und ist damit beitragssatzrelevant.” 

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