Die AOK Bayern startet mit einem guten Schub für die Digitalisierung ins neue Jahr. Rund 64.000 digitale Anträge auf zahnärztliche Behandlung hat die größte Krankenkasse im Freistaat in der Einführungsphase von Juli bis Dezember 2022 erhalten. Damit war mehr als jeder fünfte Antrag für AOK-Versicherte in Bayern digital, bevor es eine gesetzliche Verpflichtung dazu gab. Seit 1. Januar 2023 müssen zahnärztliche Praxen Behandlungen digital bei der Krankenkasse beantragen. Allein in den ersten drei Wochen dieses Jahres haben sie in Bayern mehr als 21.300 digitale Anträge an die AOK übermittelt. „Wir freuen uns, dass die Digitalisierung der Anträge auf zahnärztliche Behandlung bereits vor gesetzlichem Starttermin gut bei uns angelaufen ist und gut weiterläuft. Das ist auch der guten Beteiligung der bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte zu verdanken“, so Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern. Rund 40 Prozent der bayerischen Zahnarztpraxen haben die Anträge bereits in der Einführungsphase digital übermittelt.
Mehrwert für alle Beteiligten Die digitalen Anträge ersetzen die Heil- und Kostenpläne auf Papier für zahnärztliche Behandlungen bei Zahnersatz, kieferorthopädischen Problemen oder Parodontalerkrankungen. Bereits in der Einführungsphase gingen rund 30 Prozent aller Anträge für Zahnersatz bei der AOK Bayern in digitaler Form ein. Der Vorteil bei dem digitalen Verfahren: Die Zahnarztpraxen nehmen den Versicherten die Arbeit ab und übermitteln die Anträge digital direkt an die Krankenkasse. Die Krankenkassen erhalten die Anträge schneller und können sie auch zügiger bearbeiten. Damit kann dann auch die zahnmedizinische Behandlung früher starten. Stippler: „Das digitale Verfahren hat einen großen Mehrwert für alle Beteiligten. Es ist effizient, zeitsparend und entlastet von Bürokratie.“ Versicherte erhalten darüber hinaus statt dem komplizierten Heil- und Kostenplan eine laienverständliche Patienteninformation mit allen relevanten Inhalten zur geplanten Behandlung.