AOK Bundesverband

AOK-Bundesverband sieht Nachbesserungsbedarf

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sollen Qualität und Transparenz in der Versorgung gesteigert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss am Gesetzentwurf noch gearbeitet werden. Die AOK-Gemeinschaft begrüßt einige Vorhaben, sieht aber auch in vielen Punkten Nachbesserungsbedarf. Zur morgigen Anhörung im Bundestag (12. April) erklärt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes:

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„Mit dem GVWG werden Versorgungsaspekte aufgegriffen, die wir schon lange eingefordert haben. Für Patientinnen und Patienten ist es ein positives Signal, dass die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) begonnene Qualitätsagenda fortgesetzt werden soll. Dazu gehört zum einen die Ausweitung der Mindestmengen bei schwierigen medizinischen Behandlungen, um dadurch Qualität und Sicherheit für Patienten zu erhöhen. Zum anderen wird durch eine Kombination aus Mindestmengen sowie Struktur- und Prozessqualität ein größerer Fokus auf die Behandlungsergebnisse gelegt. Die vorgesehene Verpflichtung zum Abschluss von Qualitätsverträgen lehnen wir jedoch als nicht zielführend ab. Die Basis für erfolgreiche, die Qualität der Patientenversorgung verbessernde Verträge, ist der freiwillige Vertragsabschluss zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen wie schon von einigen AOKs erfolgreich realisiert. Um Qualitätsverträge weiterzuentwickeln, müssen Rahmenbedingungen entbürokratisiert und die Möglichkeiten zur Patientensteuerung verbessert werden.

Kritisch bewerten wir die Pläne zur Notfallversorgung. Die vorgesehene Regelung ist nicht mehr als ein halbherziges Reformschrittchen. Strukturelle Probleme werden damit nicht gelöst. Die Umsetzung einer sektorenunabhängigen Notfallversorgung, wie sie auch der Sachverständigenrat schon 2017 vorgeschlagen hat, ist nach wie vor nicht absehbar und bleibt auf der To-do-Liste für die nächste Legislaturperiode.

Der Gesetzentwurf spart zudem einen sehr wichtigen Punkt aus: die Doppelfinanzierung vertragsärztlicher Leistungen. Eine Korrektur ist mit dem Gesetz zur Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) erst im vierten Quartal 2021 in Sicht. Bis dahin stehen finanzielle Mehrbelastungen ohne mehr Leistungen für die Mitglieder und Arbeitgeber von rund einer Milliarde Euro pro Jahr zu Buche.

Ebenso verzichtet der Gesetzentwurf auf die längst überfällige Weiterentwicklung der Zuweisungsverfahren für das Krankengeld im Rahmen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (m-RSA). Stattdessen sollen hier – abgesehen vom Kinderkrankengeld – die bestehenden insuffizienten Regelungen weiter gelten, obwohl umsetzungsreife Empfehlungen zur Weiterentwicklung aus der Wissenschaft vorliegen. Die AOK-Gemeinschaft spricht sich für deren zeitnahe Umsetzung aus, da die bestehenden Regelungen nicht zielkonform sind und negative Wirtschaftlichkeitsanreize setzen.“