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Auch im Operationssaal: Übung macht den Meister – mehr Qualität durch Mindestmengen

Kliniken dürfen nicht ohne Weiteres alle Operationen durchführen und abrechnen. Für manche, wie z.B. die Implantation von Knieprothesen oder Eingriffe an der Speiseröhre, gelten gesetzliche Mindestmengen. Werden sie unterschritten, darf das Krankenhaus eine Leistung nicht anbieten. Es fehlt dann schlichtweg an der nötigen Erfahrung und damit an Qualität. Die AOK Hessen hat ihre „Mindestmengen-Transparenzkarte“ jetzt aktualisiert und gibt erstmals einen Überblick über alle 77 hessischen Kliniken, die 2021 mindestmengen-relevante Operationen durchführen dürfen.

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Die unter www.aok-bv.de/engagement/mindestmengen angezeigten Informationen basieren auf aktuellen Feststellungen der Landesverbände der Krankenkassen für das kommende Jahr. Sie sind in den letzten Wochen aufgrund der Fallzahlen für die relevanten Behandlungen getroffen worden, die von den Kliniken gemeldet wurden. Die Online-Karte zeigt im Detail die Zahl der Operationen, die die einzelnen Krankenhäuser bis zum 7. August 2020 melden mussten. Sie beziehen sich auf sieben komplexe und planbare Behandlungen, zu denen es aktuell gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt. Dies sind die Implantation von künstlichen Kniegelenken (mindestens 50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (10) und Bauchspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm (14 Fälle pro Jahr).

Mindestmengen sollten erhöht werden

Studien belegen, dass in Kliniken, die die vorgegebenen Mindestmengen einhalten, das Komplikationsrisiko und die Sterblichkeit der Patientinnen und Patienten geringer sind als in Krankenhäusern mit Fallzahlen unterhalb der Mindestmenge. „Daher fordern wir eine Erhöhung der bestehenden Mindestmengen – zum Beispiel bei den komplexen Operationen an Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse sowie eine Erweiterung auf weitere Operationen,“ sagt Dr. Roland Strasheim, Leiter der Hauptabteilung Krankenhaus, Rehabilitation und Fahrkosten bei der AOK Hessen. „In anderen europäischen Ländern haben wir viel höhere Standards. Hier können wir von unseren Nachbarn lernen und unsere Qualität in der Versorgung weiter verbessern“, so Strasheim weiter. In den Niederlanden beispielsweise liegt die gesetzliche Mindestmenge für Eingriffe an Bauchspeicheldrüse und Speiseröhre bei 20, in Frankreich sogar bei 30, während dies in Deutschland mit 10 Eingriffen noch deutlich niedriger ist.