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Mindestmengen verbessern Qualität der Krankenhausversorgung

Wo finde ich ein geeignetes Krankenhaus? Digitale Karte des vdek hilft bei der Suche

(Berlin, 6.4.2022) Knie-OP, Nierentransplantation und die Versorgung von Neugeborenen mit starkem Untergewicht – das sind drei von sieben komplexen Leistungen im Krankenhaus, für die es sogenannte Mindestmengenregelungen gibt. Sie dürfen also nur in Kliniken angeboten werden, die jährlich eine bestimmte Mindestanzahl der jeweiligen Leistung durchführen und somit über entsprechende Erfahrung verfügen. Um hier mehr Transparenz zu schaffen, hat der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) auf seiner Website interaktive Landkarten veröffentlicht, die bundesweit alle Krankenhäuser zeigen, die die Vorgaben erfüllen.

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„Mindestmengenregelungen senken die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen und Sterblichkeit und erhöhen damit die Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten“, sagt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. „Mit den Mindestmengenkarten möchten wir Ärzte und Versicherte unterstützen, bei einem anstehenden Eingriff die passende Klinik zu finden.“

Neben der Standortanzeige aller Kliniken, die 2022 mindestmengenrelevante Leistungen durchführen dürfen, ermöglicht die Webanwendung auch einen Rückblick auf die Mindestmengenversorgung der vergangenen drei Jahre.

Mindestmengenregelungen aktuell für sieben Bereiche

Mindestmengen sollen Gelegenheitsversorgung verhindern und Risiken, die mit selten durchgeführten Behandlungen verbunden sind, minimieren. Denn Studien zeigen, dass ein Zusammenhang zwischen höheren Leistungsmengen und besseren Behandlungsergebnissen besteht. Bislang gelten für diese sieben Bereiche Mindestmengenregelungen:

LEISTUNG JÄHRL. MINDESTMENGE PRO KRANKENHAUS
Knie-Totalendoprothese (Knie-TEP) 50
Nierentransplantation 25
Stammzellentransplantation 25
Lebertransplantation 20
Versorgung von Neugeborenen mit starkem Untergewicht 14*
Komplexer Eingriff an Speiseröhre 10*
Komplexer Eingriff an Bauchspeicheldrüse 10*

*=Übergangsregelung

Mindestmengenregelungen ausweiten – Fallzahlen erhöhen

Der vdek setzt sich neben der Ausweitung der Mindestmengenregelungen auf weitere Bereiche für eine Erhöhung bereits bestehender Mindestmengen ein. „Um die Versorgungsqualität weiter zu verbessern, müssen auch die festgelegten Mindestmengen auf den Prüfstand“, so Elsner. „Wir brauchen einen stärkeren Spezialisierungsprozess in der Krankenhauslandschaft. Höhere Mindestmengen würden diesen Prozess unterstützen.“