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Aussetzung von Festbeträgen dauerhaft kein geeignetes Instrument – Langfristige Strategie zur Vermeidung von Lieferengpässen erforderlich

„Die Ersatzkassen tun alles, um die Arzneimittelversorgung vor allem für Kinder in Zeiten von Lieferengpässen sicherzustellen. Wir hatten bereits Ende Dezember zugesagt, dass wir – zeitlich befristet bis zum 25.1.2023 – die Mehrkosten tragen, wenn aufgrund von Lieferengpässen Arzneimittel in der Apotheke hergestellt werden müssen. Darüber hinaus haben wir jetzt einer Regelung des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt, für 180 Kinder-Arzneimittel die Festbeträge befristet für drei Monate auszusetzen. Diese aktuelle Regelung kann dabei helfen, derzeit noch verfügbare Arzneimittel, egal ob deren Preis unter- oder oberhalb des Festbetrags liegt, ohne weitere Hürden an die Versicherten ausgeben zu können. Grund für die schwierige Situation in diesem Jahr ist vorrangig der hohe Bedarf, auf den sich die Industrie im Vorfeld nicht eingestellt hatte. Wir brauchen deshalb ein Frühwarnsystem, das heißt, der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtete Beirat muss früher über Lieferengpässe informiert werden.“

Hintergrund:

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Festbeträge wie auch Rabattverträge sind seit Jahren bewährte, gesetzlich verankerte Instrumente in der Arzneimittelversorgung. Sie helfen, die Ausgaben für Arzneimittel zu begrenzen und damit zur Beitragssatzstabilität beizutragen. Dabei handelt es sich in beiden Fällen um Regelungen, die den Wettbewerb unter den Anbietern nutzen und Ausgaben in Milliardenhöhe für die Beitragszahler einsparen. Es handelt sich um unverzichtbare Instrumente bei der Steuerung der Arzneimittelausgaben.

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