Der Gemeinsame Bundesausschuss hat auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes eine Mindestmenge für die Operation von Magenkrebs beschlossen. Damit wird künftig sichergestellt, dass nur Kliniken diesen komplexen und anspruchsvollen Eingriff durchführen werden, die die erforderliche Expertise und Erfahrung für den Eingriff nachweisen können. Dazu Dr. Martin Krasney, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes: „Wir stellen auf diesem Wege sicher, dass die Qualität der operativen Behandlung von Magenkrebs in Deutschland deutlich erhöht wird. Die neue Mindestmenge, die auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes eingeführt wird, sorgt dafür, dass nur Kliniken, die mindestens 20 solcher Operationen pro Jahr durchführen, diese Operation künftig machen dürfen. Wissenschaftliche Daten zeigen, dass in den Krankenhäusern, die im Studienzeitraum diese Mindestfallzahl erreicht hatten, die Wahrscheinlichkeit im Krankenhaus zu versterben um 38 % geringer war im Vergleich zu den Krankenhäusern, welche weniger als 20 Eingriffe jährlich erreicht hatten.“ Die Operation von Magenkrebs ist in Deutschland bisher nicht konzentriert. Vielmehr führt derzeit die Mehrzahl von Kliniken den Eingriff durch, ohne umfassende Expertise dafür zu haben. Auch nach Inkrafttreten der Mindestmenge gibt es weiterhin eine ausreichend hohe Zahl von Häusern, die den Eingriff durchführen können. Zwar werden 585 Krankenhausstandorte von der Versorgung ausgeschlossen, es verbleiben aber 120 Krankenhausstandorte, die die neue Vorgabe erfüllen können. Die darauf basierenden Fahrzeiten zum nächstgelegenen Krankenhausstandort werden künftig im Durchschnitt bei 23 Minuten liegen. Sie verlängern sich gegenüber der Ausgangslage um im Durchschnitt 10 Minuten. Dazu Dr. Martin Krasney: „Eine um 10 Minuten längere Anfahrt bei planbaren Eingriffen wird durch bessere Behandlungsergebnisse und eine höhere Überlebenschance für die Betroffenen mehr als aufgewogen. Befragungen zeigen zudem, dass Patientinnen und Patienten, die über die Zusammenhänge informiert sind, eine etwas weitere Entfernung zur Klinik akzeptieren, wenn dadurch eine bessere Qualität der Behandlung sichergestellt ist. Diese zehn Minuten zusätzliche Fahrzeit werden Leben retten.“ Mehrere Bundesländer haben Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Sie wollen prüfen lassen, ob die Mindestmengen des Gemeinsamen Bundesausschusses rechtmäßig sind. Begründet wird die Klage damit, dass die Mindestmengen des Gemeinsamen Bundesausschusses ein unzulässiger Eingriff in die Krankenhausplanung der Länder sein. Dazu Dr. Martin Krasney: „Ich habe kein Verständnis für diese Klage. Die Krankenhausplanung der Länder hat in den letzten Jahrzehnten nicht dazu geführt, dass die Versorgungsqualität bei komplexen und hoch anspruchsvollen Behandlungen auf die Kliniken begrenzt wird, die genügend Erfahrung haben. Die Mindestmengen des Gemeinsamen Bundesausschusses sind deshalb für das Erreichen einer ausreichenden Versorgungsqualität unverzichtbar. Die Qualität von Leistungen darf nicht von Ländergrenzen abhängig sein.“ |
Jens Ofiera, Robert Köhler Telefon 030 206288-4201 presse@gkv-spitzenverband.de |
| Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der rund 75 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V. |


