GKV-Spitzenverband

Gute Versorgung braucht umfassende Qualitätssicherung


Wer sich im Krankenhaus behandeln lässt, muss auf hohe Qualitätsstandards vertrauen können. Sie verringern zum Beispiel Komplikationen und sind die Grundlage dafür, dass sich der Gesundheitszustand einer Patientin oder eines Patienten nach einem Eingriff möglichst schnell verbessern kann. Ergebnisqualität stärker in den Mittelpunkt der Krankenhausversorgung zu rücken, ist richtig und eine Forderung, für die sich die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahren einsetzt. Behandlungsergebnisse müssen transparent werden und Konsequenzen für Qualitätsverbesserung, Planung und Steuerung haben. Sie dürfen aber nicht als Vorwand dienen, verbindliche Anforderungen an Personal, Erfahrung, technische Ausstattung und sichere Abläufe abzubauen.

Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Wer die gesetzliche Qualitätssicherung schwächt, schwächt auch die Qualität der Patientenversorgung. Eine stärkere Orientierung an Behandlungsergebnissen ist richtig und überfällig. Vorgaben an Personal, dessen Erfahrung, die Technik und sichere Abläufe sind notwendig für den Patientenschutz. Sie dürfen nicht gestrichen werden. Sicherheit muss vor der Behandlung beginnen. Wir dürfen nicht erst dann eingreifen, wenn Qualitätsmängel bereits zu Komplikationen oder Todesfällen geführt haben. Hinzu kommt: Bei kleinen Fallzahlen ist eine belastbare Bewertung der Ergebnisqualität oft statistisch gar nicht möglich. Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität müssen deshalb zusammenwirken. Verpflichtende Qualitätsvorgaben an Strukturen und Prozesse sind die Grundlage für bundesweit sichere und hochwertige Behandlungen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die vorhandenen Verfahren zur Qualitätssicherung nicht zulasten der Sicherheit für Patientinnen und Patienten abgespeckt werden.“ Beispiel Hüftgelenkersatz: Ergebnisdaten zeigen Qualitätsdefizite Die Ergebnisse der Qualitätssicherungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses machen regelmäßig deutlich, dass sehr viele Krankenhäuser in Deutschland gute Arbeit leisten. Sie zeigen aber auch, dass es Häuser gibt, in denen die Qualität der Versorgung in einzelnen Bereichen deutlich verbessert werden muss. 

Ein Beispiel ist die geplante Versorgung mit künstlichem Hüftgelenkersatz. Dabei handelt es sich um weit verbreitete, aber nicht risikofreie Eingriffe. Eine umfassende Qualitätssicherung ist hier also besonders wichtig, damit Patientinnen und Patienten sicher versorgt werden können: Ist das Personal ausreichend qualifiziert? Erfüllen die Eingriffe aktuelle wissenschaftliche Standards? Kommt es häufig zu Komplikationen?

Im vergangenen Jahr zeigte ein datengestütztes Qualitätssicherungsverfahren für die Patientensicherheit relevante Defizite beim erstmaligen Einsetzen oder beim Wechsel von künstlichem Hüftgelenkersatz. Betroffen waren circa fünf Prozent der Krankenhäuser, die diese Eingriffe durchführen. Dort kam es vermehrt zu Komplikationen oder auch zu Todesfällen. Diese Häuser müssen die Ursachen klären und die Defizite abstellen. Das Beispiel zeigt zugleich die Grenze einer ausschließlich nachgelagerten Ergebnismessung: Qualitätsanforderungen an Personal, Erfahrung und Ausstattung müssen bereits vor der Behandlung greifen. Krankenhausplanung stärker an Qualitätskriterien ausrichten Darüber hinaus helfen die Qualitätssicherungsverfahren bei der Krankenhausplanung. Derzeit entscheiden die Bundesländer, welche Häuser künftig welche Leistungen anbieten dürfen. So sieht es die Krankenhausreform vor, die auf sogenannten Leistungsgruppen basiert und damit Qualitätskriterien stärker einbezieht. Die Ergebnisse der Qualitätssicherungsverfahren geben den Ländern also gerade jetzt die Chance, für jeden Leistungsbereich genau die Häuser auszuwählen, die am besten dafür geeignet sind.

Im Zusammenspiel mit verbindlichen Vorgaben zu Personal, Erfahrung, technischer Ausstattung und Mindestmengen können Ergebnisdaten die Spezialisierung der Krankenhäuser fördern und Gelegenheitsversorgung beenden. Patientinnen und Patienten profitieren so überall von einer sicheren und hochwertigen medizinischen Versorgung.

Link: Serie zu Qualitätssicherung im E-Magazin des GKV-Spitzenverbandes „90 Prozent“: 
Qualitätsreport 2025: Qualitätssicherungs-Verfahren Dekubitusprophylaxe unterstützt Reduktion von schweren Komplikationen – 90 Prozent – Das E-Magazin des GKV-Spitzenverbandes
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Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der rund 75 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.