Der GKV-Spitzenverband hat dem Bundesgesundheitsministerium den neunten Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses für den Überarbeitungszeitraum März 2025 bis Februar 2026 übergeben. Damit setzt der GKV-Spitzenverband seine Arbeit fort, die Versorgung mit qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Hilfs- und Pflegehilfsmitteln sicherzustellen. Die Fortschreibung des Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Engagements für mehr Transparenz, Verlässlichkeit und Innovation im Hilfsmittelbereich. Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, zum neunten Fortschreibungsbericht: „Unser neunter Fortschreibungsbericht zeigt deutlich, dass digitale Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel und innovative Technologien längst fester Bestandteil der Versorgungspraxis sind und ihren Platz im Hilfsmittelverzeichnis haben. Neue Technologien, verbesserte Materialien und digitale Lösungen erhöhen die Lebensqualität der Versicherten nachhaltig. Damit die gesetzlichen Krankenkassen auch zukünftig alle GKV-Versicherten bedarfsgerecht mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln versorgen können, ist es wichtig, dass die Politik gemeinsam mit der Selbstverwaltung möglichst schnell die Hilfsmittelversorgung reformiert und wirksame Instrumente rechtssicher gestaltet. Nur so können wir die Ausgaben vertretbar gestalten und zugleich unsere Versicherten weiterhin auf hohem Niveau versorgen.“ Regelmäßige Fortschreibung für neue Technologien und innovative Produkte Im aktuellen Fortschreibungszeitraum wurden 3.722 neue Produkte aufgenommen, neun Produktgruppen fortgeschrieben und 1.596 Produkteinträge aktualisiert. Insgesamt stehen gesetzlich Versicherten derzeit rund 47.825 Hilfsmittel in 42 Produktgruppen zur Verfügung. Davon profitieren GKV-Versicherte in mehr als 32 Millionen Versorgungsfällen jährlich. Neuaufnahmen in der Versorgung Im Berichtszeitraum wurden u. a. folgende innovative Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen: • Handorthesen zur Funktionsunterstützung sind mikroprozessorgesteuerte Handschuhe. Sie unterstützen Menschen mit reduzierter Handkraft dabei, alltägliche Aufgaben selbstständig auszuführen. Die an den Fingerkuppen oder der Handinnenfläche angebrachten Sensoren registrieren die Greifbewegungen. Je stärker der Druck, desto mehr Unterstützung erfolgt durch die künstlichen Sehnen und Elektromotoren. • Die neuartigen Anti-Dekubitus-Liegesysteme sind peristaltisch gesteuerte Komplettliegesysteme. Sie sollen bei bettlägerigen Patientinnen und Patienten ein Wundliegen verhindern. Sie bestehen aus einem elektromotorisch angetriebenen, umlaufenden Rollensystem. Dieser Rollenteppich bewegt sich sehr langsam unter der mobil eingeschränkten Person hindurch, sodass ein kontinuierlicher, peristaltischer Druckwechsel an den Auflagepunkten erreicht wird. Die gefederte Liegefläche passt sich der Körperkontur an und verteilt das Körpergewicht gut. • Aerosol-Inhalationsgeräte unterstützen Kinder und Erwachsene bei Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege. Sie vernebeln Medikamente und zerstäuben Flüssigkeiten zur Inhalation. Transparenter Fortschreibungsprozess für alle Beteiligten Sämtliche 42 Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses werden regelmäßig fortgeschrieben, damit relevante medizinische und technische Erkenntnisse, Produktentwicklungen und neue Fertigungstechniken möglichst schnell bei den Versicherten ankommen. Die Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten, die Spitzenorganisationen der Hersteller und Leistungserbringer, aber auch medizinische Fachgesellschaften und Sachverständige werden in Gesprächen und durch schriftliche Äußerungen engmaschig in den gesamten Fortschreibungsprozess eingebunden. Im Schnitt werden je Produktgruppe elf einschlägige Organisationen im Rahmen der Fortschreibung um eine Stellungnahme gebeten. Die Versichertenbedürfnisse hinsichtlich der Produkt- und Versorgungsqualität werden gezielt erfasst und in den Fortschreibungen berücksichtigt. Rechte der GKV-Versicherten GKV-Versicherte haben Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln. Das Hilfsmittelverzeichnis sorgt mit seinen Qualitätsanforderungen dafür, dass mehrkostenfreie Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittel einen hohen Versorgungsstandard aufweisen. Die darin festgelegten Beratungsverpflichtungen stellen zudem sicher, dass gesetzlich Versicherte – immerhin 90 Prozent der Gesamtbevölkerung – nicht durch ungerechtfertigte Mehrkosten belastet werden. Leistungserbringer wie Sanitätshäuser, Orthopädie- oder Hörakustiker-Fachgeschäfte müssen stets aktiv über diesen Versorgungsanspruch informieren, eine Auswahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln anbieten und auf eventuelle Mehrkosten ausdrücklich hinweisen. Denn nur umfassend informierte Versicherte, denen geeignete mehrkostenfreie Hilfsmittel angeboten werden, können eine fundierte Entscheidung treffen, ob sie eine Versorgung mit oder ohne Mehrkosten wünschen. |


