Berlin, 13. Oktober 2026
„Digitalisierung muss die Versorgung verbessern – nicht neue Kosten und Doppelstrukturen schaffen. Der Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) setzt wichtige Impulse. Digitalisierung kann dazu beitragen, die Versorgung effizienter zu koordinieren, Gesundheitsdaten besser für Versorgung und Prävention nutzbar zu machen und die Kommunikation im Gesundheitswesen zu verbessern. Besonders begrüßen wir, dass das Gesetz die Voraussetzungen für ein digital gestütztes Primärversorgungssystem schaffen und der elektronischen Patientenakte dabei eine koordinierende Schlüsselrolle geben soll.
Damit diese Ansätze in der Praxis funktionieren, müssen die Vorgaben konkret, interoperabel und nutzerfreundlich sein. Die digitalen Angebote müssen praxistauglich ausgestaltet werden; zugleich gilt es, die digitale Gesundheitskompetenz der Versicherten zu stärken. Bei der Ersteinschätzung und Terminvermittlung müssen Doppelstrukturen vermieden und ein transparenter, diskriminierungsfreier Zugang zur Versorgung für alle Patientinnen und Patienten gewährleistet werden. Deshalb gehört ein Navigationstool auch in neutrale, unabhängige Hände.
Kritisch bewerten wir die vorgesehene Ausweitung der Kompetenzen der gematik. Ihre Aufgabe sollte sich auf die Rahmensetzung, die technische Infrastruktur und Standardisierung konzentrieren.
Versorgungsfachliche Entscheidungen müssen der Selbstverwaltung vorbehalten bleiben; digitale Services für Versicherte sollten weiterhin allein von den Krankenkassen angeboten werden. Auch die Finanzierung der gematik und weiterer digitaler Maßnahmen, die der Allgemeinheit zugutekommen, darf nicht einseitig den Beitragszahlenden aufgebürdet werden. Hier ist eine Steuerfinanzierung erforderlich.
Bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) muss der nachgewiesene Nutzen maßgeblich sein. Eine Ausweitung auf Telemonitoring und Fernüberwachung ohne ausreichende Anforderungen an Evidenz, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit birgt erhebliche Risiken – auch für die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit schließen wir uns der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit (FKG) an, den Grundsatz der evidenzbasierten Medizin konsequent zu stärken und Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen grundsätzlich nicht aus Beitragsmitteln zu finanzieren.
Wir unterstützen die Zielrichtung des GeDIG. Entscheidend ist nun, die Regelungen so nachzuschärfen, dass digitale Innovation die Versorgung tatsächlich verbessert – mit klaren Zuständigkeiten, hohen Anforderungen an Qualität und Sicherheit sowie einer nachhaltigen Finanzierung. Denn gute Digitalisierung zeigt sich nicht an möglichst vielen neuen Angeboten, sondern daran, ob sie den Versicherten konkret nützt.“

