DKG zur Reform der Notfallversorgung
15.10.2026
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Beschluss des Bundestags am heutigen Donnerstag zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland. Sie mahnt aber an, dass die künftige Versorgung in den Integrierten Notfallzentren (INZ) nur funktionieren kann, wenn deren Arbeit angemessen finanziert wird. Das ist nach dem aktuellen Stand des Gesetzes noch nicht der Fall. Dazu erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, Prof. Dr. Henriette Neumeyer: „Mit der anstehenden Reform kann sich die Notfallversorgung in Deutschland für alle Beteiligten spürbar verbessern. Krankenhäuser werden heute immer stärker als Ersatz für zunehmend wegbrechende Angebote im niedergelassenen Bereich genutzt. Wer einen Arzttermin erst in Monaten oder vielleicht sogar gar nicht mehr bekommt, weicht auf die rund um die Uhr geöffneten Notaufnahmen der Krankenhäuser aus. Die Folge ist eine Vielzahl sogenannter Bagatellfälle, die für lange Wartezeiten und Überlastung sorgen. Mit den INZ besteht nun die Chance, die Hilfesuchenden in die richtige Behandlungsschiene zu lenken und die stationären Kapazitäten der Krankenhäuser für tatsächliche Notfälle zu nutzen. Damit das funktioniert, müssen aber nicht nur Arztpraxen bereit und in der Lage sein, kurzfristig Patientinnen und Patienten zu behandeln. Die INZ müssen vor allem auf eine Finanzierungsgrundlage gestellt werden, die die Kostenstrukturen eines Krankenhauses berücksichtigt. Das ist nach dem aktuellen Reformgesetz nicht der Fall. Die Finanzierung nach EBM deckt diese Anforderungen nicht und wird die chronische Unterfinanzierung der Klinik-Notaufnahmen bei den INZ fortsetzen. Notwendig ist ein eigenständiges INZ-Budget, das sämtliche Behandlungs- und Vorhaltekosten abdeckt und das regelmäßig überprüft und neu verhandelt werden kann. Problematisch ist und bleibt auch die Rolle der erweiterten Landesausschüsse, die bei fraglicher Expertise über die Einrichtung Integrierter Notfallzentren an den Krankenhäusern entscheiden sollen. Dies ist grundsätzlich Aufgabe der Länder. Die erweiterten Landesausschüsse könnten lediglich Vorschläge unterbreiten. Vor allem an dieser Stelle hat der Gesetzgeber noch einigen Korrekturbedarf.“


