Berufstätige, die sich um ihr krankes Kind kümmern müssen, bekommen während der Corona-Pandemie länger Unterstützung: Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wird je Elternteil um fünf Tage pro Kind, für Alleinerziehende um zehn Tage verlängert. Die neue Regelung gilt bis Ende des Jahres. „Wir begrüßen, dass wir Eltern und Alleinerziehenden, die sich in der Corona-Krise um ihr krankes Kind kümmern, damit weiter entlasten können“, so Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern. Insgesamt ist die Nachfrage nach Kinderkrankengeld in den letzten Jahren stetig gestiegen. Allein 2019 verzeichnete die AOK Bayern gut 100.000 Fälle (2018: 93.331 Fälle, 2017: 77.539 Fälle).
Der Aufwärts-Trend wurde allerdings während der Corona-Pandemie gebrochen. Im ersten Halbjahr 2020 konnte die größte Krankenkasse im Freistaat 47.037 Fälle mit Kinderkrankengeld unterstützen. Im ersten Halbjahr 2019 waren es noch 57.357 Fälle. Einen deutlichen Rückgang an Kinderkrankengeld gab es vor allem im Monat Mai mit einem Minus von rund 73 Prozent (2020: 2.234 Fälle, 2019: 8.190 Fälle). Die Nachfrage war aber auch im April und Juni um etwa 60 Prozent geringer als im Vorjahr. Eine mögliche Erklärung könnte im vermehrten Homeoffice der Eltern liegen. Möglicherweise waren die Kinder aber auch wegen der Lockdown-Maßnahmen, vermehrtem Homeschooling und verstärkten Hygienemaßnahmen weniger krank. Aktuell bahnt sich möglicherweise ein erneuter Richtungswechsel an: Die Nachfrage nach Kinderkrankengeld stieg im September im Vergleich zum Vorjahr um knapp 27 Prozent.
Grundsätzlich können Eltern nach der neuen Regelung zusammen für jedes gesetzlich versicherte Kind bis zum 12. Geburtstag bis zu 30 Arbeitstage pro Jahr Kinderkrankengeld beziehen (pro Elternteil 15 Tage statt vorher zehn Tage). Bei Alleinerziehenden sind es insgesamt 30 Arbeitstage (statt vorher 20). Bei mehreren Kindern im Haushalt gelten besondere Lösungen: Hier liegt der Anspruch bei maximal 35 Tagen je Elternteil bzw. 70 Tagen bei Alleinerziehenden (statt vorher 25 bzw. 50 Tagen). Die AOK übernimmt bis zu 100 Prozent des ausgefallenen Netto-Arbeitslohns. Um Kinderkrankengeld zu erhalten, ist eine ärztliche Bescheinigung nötig, dass das Kind Betreuung braucht. Voraussetzung ist auch, dass niemand sonst im Haushalt lebt, der das Kind betreuen kann.