„Die BARMER möchte mit dem vereinfachten Verfahren zur Beitragsreduzierung die finanzielle Situation betroffener Selbstständiger entschärfen“, erklärt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Dass der GKV-Spitzenverband hierzu verbindliche Regelungen für alle Krankenkassen festgelegt habe, um die Selbstständigen zu entlasten, sei sehr zu begrüßen.
Antrag auf Beitragsreduzierung erheblich vereinfacht
Zur Reduzierung der Beiträge reiche ein formloser Antrag. Dieser müsse lediglich eine entsprechende schriftliche Erklärung enthalten, dass der Gewinneinbruch mindestens 25 Prozent betrage und auf die Corona-Krise zurückzuführen sei. Außerdem müssten die zukünftigen Einnahmen geschätzt werden. Der bisher obligatorische Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes sei für eine Reduzierung der Beiträge bis auf Weiteres nicht mehr zwingend erforderlich. Die Anträge auf Beitragsreduzierung von Selbstständigen würden somit aufgrund der besonderen Situation erheblich vereinfacht.
Zinslose Stundung der Beiträge möglich
Unternehmen, die sich in Liquiditätsengpässen befänden und bereits Hilfen aus dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung wie Kurzarbeitergeld, Fördermittel und Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt hätten, könnten ihre Beiträge außerdem mit vereinfachten Anträgen stunden lassen. Diese Regelung gelte zunächst bis zum 30. April 2020.
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