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Corona-Testplicht für Urlauber vdek begrüßt Testpflicht, fordert aber Refinanzierung der Kosten aus Staatshaushalt

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, eine Testpflicht für Urlaubsheimkehrer aus Corona-Risikogebieten rechtlich zu prüfen. Ulrike Elsner, vdek-Vorstandsvorsitzende, erklärte dazu:

„Das Corona-Virus breitet sich weltweit nach wie vor und mit großer Geschwindigkeit aus. Wir begrüßen daher die Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn und seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern, eine Testpflicht für Urlauber einzuführen, die aus Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren. Generelle Tests auch bei symptomlosen Heimkehrern sind ein sinnvoller Beitrag zum Bevölkerungsschutz und zur Bekämpfung der Pandemie. Die Finanzierung der Tests über den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann jedoch nur ein Zwischenschritt sein. Eine staatliche Refinanzierung ist unabdingbar. Denn der Bevölkerungsschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es kann nicht sein, dass die Kosten der Testungen allein den Beitragszahlern der GKV auferlegt werden. Die Verpflichtung zum Test ist mit Blick auf die Risiken der Pandemie für die Urlauber zumutbar. Denn für den Test ist lediglich ein Rachenabstrich nötig.“