Barmer

Digitale Postzustellung an Leistungserbringer

BARMER erweitert Kommunikationsweg 

Zusammenfassung

  • Die BARMER erweitert ihren Kommunikationsweg mit Leistungserbringern. Seit Mitte September bietet sie als erste Krankenkasse den Service, Schreiben digital zu versenden.
  • Bereits heute lassen sich im digitalen Kommunikationskanal im Medizinwesen, kurz KIM, zum Bespiel elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) und elektronische Heil- und Kostenpläne (eHKP) versenden.
  • BARMER-Chef Straub: „Die BARMER ist richtungsweisend in der Kommunikation mit Leistungserbringern. Das zeigt sich auch an dem neuen Baustein auf diesem Kommunikationsweg. Je mehr Krankenkassen und Leistungserbringer die Möglichkeiten von KIM nutzen, desto größer werden die Vorteile für alle Beteiligten.“

Berlin, 18. September 2026 – Die BARMER erweitert den bereits etablierten digitalen Kommunikationsweg im Medizinwesen, kurz KIM, um einen weiteren richtungsweisenden Baustein. Seit Mitte September bietet sie als erste Krankenkasse die Option, Schreiben an Leistungserbringer digital zu versenden. Mit ihnen tauscht die BARMER jährlich mehrere Millionen Briefe. „Mit der digitalen Postzustellung wird der Austausch mit den Leistungserbringern noch einfacher, sicherer und nachhaltiger. Je mehr Krankenkassen und Leistungserbringer die Potenziale von KIM nutzen, desto größer werden die Vorteile für alle Beteiligten“, sagte Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. 

Digitale Postzustellung wird schrittweise eingeführt

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Die Kommunikation sei ausschließlich unter zugelassenen Teilnehmern der Telematikinfrastruktur möglich. Es werde jedoch nicht automatisch jedes Schreiben digitalisiert. Das gelte zum Beispiel dann, wenn das Original mit einer Unterschrift gebraucht werde. Die Umstellung erfolge schrittweise für die Dokumente, bei denen es fachlich und technisch sinnvoll sei. Zudem sei die Teilnahme für die Leistungserbringer freiwillig. „Die digitale Postzustellung an Leistungserbringer erfüllt hohe Sicherheitsstandards, erfolgt in Echtzeit und spart unnötigen postalischen Aufwand. Damit bietet sie in vielerlei Hinsicht einen echten Mehrwert für alle Beteiligten“, so BARMER-Chef Straub.

Q&A

Wer kann teilnehmen?

Alle Institutionen wie zum Beispiel Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Rehazentren und Pflegeheime können teilnehmen. Wichtig ist, dass sie im Verzeichnisdienst unter einer einzigen KIM-Adresse geführt sind. So können die eNachrichten richtig zugeordnet werden. Außerdem müssen sie den KIM-Nachrichtentyp eNachricht empfangen können.

Wie können Leistungserbringer teilnehmen?

Die Teilnahme erfolgt nicht automatisch. Es muss eine KIM-Adresse und die technische Voraussetzung zum Empfang vorhanden sein. Zudem muss die Teilnahmeerklärung (www.barmer.de/kim) ausgefüllt an die BARMER übermittelt werden.

Worin liegt der Nutzen?

Die Arbeitsabläufe werden weiter vereinfacht, und die Kommunikation wird noch sicherer. Zudem wird der bereits etablierte Kommunikationsweg KIM genutzt. KIM leistet einen Beitrag zu nachhaltigeren Prozessen, denn es werden Papier und Portokosten gespart. 

Diese PM finden Sie auch im Presseportal unter www.barmer.de/p030862.

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