Digitalgesetz modernisiert Versorgung

Aber G-BA in Nutzenbewertung von Gesundheits-Apps einbinden!

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum vom 10. Juli „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) im Kabinett erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Es ist gut, dass Gesundheitsminister Jens Spahn mit der Kabinettsfassung zum Digitalgesetz die Grundlage für neue, moderne Versorgungsangebote schafft. Dies wird der Digitalisierung des Gesundheitswesens zusätzlichen Drive geben.

Gesundheits-Apps in die Regelversorgung – aber qualitätsgesichert!

Gesundheits-Apps sollen künftig schneller in die Regelversorgung kommen. Die Ersatzkassen zeigen bereits heute zum Beispiel in Selektivverträgen, wie Apps die medizinische Versorgung verbessern können. Es ist daher überfällig, diese Angebote auf breiter Front allen gesetzlich Krankenversicherten zugänglich zu machen.

Anzeige

Nach wie vor kritisch sehen wir jedoch, dass mit der Entscheidung, ob eine Gesundheits-App in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen wird, allein das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beauftragt wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als eigentlich zuständiges Gremium zur Beurteilung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) bleibt außen vor. Hier sollte im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch weiter nachgebessert werden. Wir schlagen ein zweistufiges Verfahren vor, nach dem das BfArM die Grundanforderungen aller Apps insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit überprüft und anschließend der G-BA in einem zwölfmonatigen Erprobungsverfahren den Nutzen der Anwendungen evaluiert. So kann das vorhandene Know-how richtig genutzt werden und gleichzeitig wird der Patientenschutz gestärkt.

ePA und digitale Versorgungsangebote: Datenschutz hat hohe Priorität

Positiv ist auch, dass die Krankenkassen nun die Möglichkeiten erhalten, ihren Versicherten auf deren Wunsch neue, digitale Versorgungsangebote anzubieten. Damit können Behandlungselemente noch besser aufeinander abgestimmt werden und gleichzeitig bleibt die Sicherheit der Patientendaten gewährleistet. Zudem erweitert der Anschluss weiterer Leistungserbringer wie Apotheker und Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur die Möglichkeiten zum schnelleren Informationsaustausch, zum Beispiel bei der Aktualisierung von Medikationsplänen.

Der Datenschutz muss bei der elektronischen Patientenakte (ePA) eine hohe Priorität haben. Die Bundesregierung will die rechtlichen Rahmenbedingungen in einem eigenen Gesetz regeln. Dieses Gesetz muss zügig auf den Weg gebracht werden – auch, weil in ihm die geplanten Erweiterungen der ePA, wie z. B. um Informationen aus Impfpässen und zu Vorsorgeuntersuchungen, geregelt werden sollen. Erst mit diesen Inhalten und hohen Datenschutzstandards kann die ePA ein voller Erfolg werden.“