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Ehrenamtliche SelbstverwalterInnen halten unsere Sozialversicherungen aufrecht!

„Anlässlich des Internationales Tages des Ehrenamtes, den wir am 5. Dezember begehen, danken wir den ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter in den gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen,“ betonte Rita Pawelski, die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, am Freitag in Berlin. „In den Verwaltungsräten, den Vertreterversammlungen und den ehrenamtlichen Vorständen sorgen ehrenamtlich tätige Versicherten- und ArbeitgebervertreterInnen dafür, dass unsere Sozialsysteme immer auch im Sinne der Versicherten entscheiden. Sie bestimmen die Richtung ihrer Versicherung und treffen wichtigste finanzielle Entscheidungen,“ so Pawelski. 

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„In den Widerspruchsausschüssen kümmern sich ehrenamtliche VersichertenvertreterInnen und ArbeitgebervertreterInnen um Anträge von Versicherten, wenn sie Einspruch gegen ablehnende Entscheide ihrer Versicherungen erheben. Ehrenamtliche Rentenberaterinnen und Rentenberater helfen jedes Jahr Hundertausenden von Rentnern, Anträge zu stellen und überprüfen die Richtigkeit der Rentenbescheide,“ sagte Rita Pawelski. 

„Es ist sehr ärgerlich, dass die Finanzämter die ohnehin geringen Entschädigungen der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter unterschiedlich bewerten. Die einen werden besteuert, die anderen nicht,“ kritisierte die Bundeswahlbeauftragte. „Es ist endlich an der Zeit, dass die Freibeträge, die für Übungsleiter im Sport gelten, auch einheitlich auf die Ehrenamtler in der Sozialversicherung übertragen werden,“ forderte Rita Pawelski.

Die Bundeswahlbeauftragte verwies auf einen großen Erfolg, den sie in diesen Wochen mit ihrem Stellvertreter Klaus Wiesehügel errungen hat. Nach Jahrzehnten des Stillstandes gelang es den beiden Wahlbeauftragten, den Deutschen Bundestag zu einer umfassenden Reform des Sozialwahlrechtes zu bewegen. „Eine verpflichtende 40 % -Geschlechterquote bei der Listenaufstellung für die Wahlen zu den Verwaltungsräten der Krankenkassen, eine Begründungspflicht, wenn diese Quote bei den beiden anderen Zweigen der Sozialversicherung nicht erreicht wird, das Modelprojekt Onlinewahlen im Bereich der Krankenkassen, Erleichterungen für die Einreichung von Vorschlagslisten und eine stärkere Transparenz sind Meilensteine dieser historischen Reform,“ erklärte Pawelski. „Vor allem die neuen Freistellungsregelungen vom Dienst und der Arbeit für das Engagement im Ehrenamt und die hierfür notwendige Weiterbildung stärken die Ehrenamtlichkeit im Bereich der Sozialversicherung,“ freute sich die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen.