Die Eigenanteile, die Pflegebedürftige in Pflegeheimen für pflegebedingte Aufwendungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten aus eigener Tasche zahlen müssen, entwickeln sich weiter dynamisch. Die seit 1.1.2022 geltende gesetzliche Regelung, wonach sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag an den Pflegekosten (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil: EEE) beteiligen, bringt nur bei längeren Heimaufenthalten spürbare Entlastung, wie eine neue Datenauswertung der Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit den Pflegeeinrichtungen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.7.2022 zeigt.
Entlastungseffekt verpufft bei kurzer Aufenthaltsdauer
Pflegebedürftige mit einem Aufenthalt bis zu 12 Monaten und einem Zuschlag von 5 Prozent mussten am 1.1.2022 bundesweit einen durchschnittlichen Eigenteil von bundesweit 2.133 Euro bezahlen. Am 1.7.2022 lag dieser bereits wieder bei 2.200 Euro.
Bei einem Aufenthalt von 12 bis 24 Monaten (Zuschlag von 25 Prozent) stieg der Eigenanteil im gleichen Zeitraum von 1.951 Euro auf 2.007 Euro, ab 24 Monaten (Zuschlag 45 Prozent) von 1.769 auf 1.814 Euro und ab 36 Monaten (Zuschlag 70 Prozent) von 1.541 auf 1.573 Euro pro Monat.
Ohne die Zuschläge hätten die Pflegebedürftigen am 1.1.2022 einen durchschnittlichen Eigenanteil von 2.179 Euro bezahlen müssen. Am 1.7.2022 lag dieser Wert bei 2.248 Euro monatlich. Es zeigt sich also, dass der Entlastungseffekt bei einer langen Aufenthaltsdauer trotz der grundsätzlich gestiegenen Anteile deutlich spürbar ist, während er bei einer Aufenthaltsdauer unter 12 Monaten bereits nach 6 Monaten verpufft ist.
Keine nachhaltige Entlastung für Pflegebedürftige
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, betonte: „Die Entlastung bei den Eigenanteilen ist für die Pflegebedürftigen besonders im ersten Jahr nur begrenzt spürbar – sie wird durch die Steigerung der Pflegeentgelte marginalisiert. Die Eigenanteile sind in der Gesamtschau weiterhin zu hoch.“ Gründe für die Kostensteigerungen seien die Refinanzierung gestiegener Löhne und steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten. Denn der gesetzliche Zuschlag beziehe sich nur auf die pflegebedingten Aufwendungen und nicht auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.
„Bei so hohen Eigenanteilen bleibt Pflegebedürftigkeit ein Armutsrisiko“, so Elsner. „Wir brauchen dringend eine nachhaltige politische Lösung für das Problem insgesamt. Dabei stehen auch die Bundesländer in der Verantwortung, endlich die Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Das würde die Pflegebedürftigen um durchschnittlich 469 Euro pro Monat entlasten“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende.
Die vollständige Datenauswertung können Sie hier herunterladen.