Die BKK VBU kümmert sich im Auftrag der Pflegeversicherung um die Auszahlung von aktuell insgesamt rund 18,5 Mio. Euro an bis zu 756 Einrichtungen.
„Insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft in Pflegeeinrichtungen haben sich diese Anerkennung absolut verdient“ findet Andrea Galle, Vorständin der BKK VBU. „In Zeiten der durch die Corona-Pandemie noch einmal zusätzlich gestiegenen Belastungen gilt ihnen besondere Anerkennung, die sich auch – aber nicht nur – in einem finanziellen Bonus ausdrücken soll. Aus voller Überzeugung übernehmen wir dabei Verantwortung dafür, dass sie ihre Pflegeprämie zügig erhalten“ führt Andrea Galle weiter aus.
Pflegeeinrichtungen zahlen einmalig gestaffelte Prämien von je 100 bis 1.000 Euro an ihre Beschäftigten aus, die solidarische Pflegeversicherung finanziert diese Ausgaben zunächst aus ihrem Ausgleichsfonds. Für die Einrichtungen in Berlin, Brandenburg, Erfurt und dem Landkreis Meißen in Sachsen stellt die BKK VBU die Auszahlungen sicher: „Wir prüfen die Anträge der Pflegeeinrichtungen und überweisen ihnen anschließend die notwendigen Gelder, damit sie die Prämien an ihre Beschäftigten ausschütten können“, erläutert Andrea Galle. „Dadurch schaffen wir für die Wertschätzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in mehr als 750 Einrichtungen die finanzielle Grundlage. Bislang haben bereits 537 Betriebe Auszahlungen bei uns beantragt.“
Die aktuell zur Auszahlung gebrachte Summe dieser Pflegeprämien beläuft sich auf rund 18,5 Millionen Euro. Auch Freiwillige im sozialen Jahr sowie Auszubildende erhalten eine entsprechende finanzielle Wertschätzung. „Völlig zurecht“, findet die Vorständin der BKK VBU. „Wir hätten uns auf der anderen Seite aber gewünscht, dass auch Pflegerinnen und Pfleger, die sich etwa in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung besonders eingesetzt haben, hier gleichgestellt werden“.
Auf die Prämien entfallen weder Steuern noch Beiträge zur Sozialversicherung. An die Pflegeeinrichtungen ausgezahlt werden sie jetzt bis zum 15. Juli sowie in einem noch folgenden Durchgang bis zum 15. Dezember für Beschäftigte, die von März bis Oktober 2020 mindestens drei Monate in Pflegeeinrichtungen beschäftigt waren. Im Herbst soll dann über einen Bundeszuschuss an die Pflegeversicherung verhandelt werden, um die Mehrausgaben der Pandemie zu schultern.
Schon jetzt gilt, dass die Ausgaben für die Pflegeprämien nicht zulasten pflegebedürftiger Patientinnen und Patienten gehen. „Wir danken allen, die sich in dieser besonderen Zeit um die Pflege von Menschen verdient gemacht haben. Das ist die gelebte Solidarität, die unser Gesundheitswesen stark macht. Wertschätzung und Solidarität sollten dabei auch nach der Pandemie entscheidende Eckpfeiler in unseren gesellschaftlichen Überlegungen zur Zukunft der gesamten Pflege bleiben“ fasst Andrea Galle zusammen.