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GeDIG bringt Push für digitale Gesundheitsversorgung – doch Versicherte müssen die Vorteile schneller im Versorgungsalltag spüren

Anhörung im Gesundheitsausschuss

Am 14. Oktober 2026 findet die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) statt. Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), die zur Anhörung geladen ist:

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(Berlin, 13.10.2026) „Das GeDIG bereitet die Grundlage für den dringend benötigten digitalen Push der Gesundheitsversorgung in Deutschland und schafft wichtige Voraussetzungen für die Umsetzung des geplanten Primärversorgungssystems. Kernbestandteil ist der über die ePA-App gesteuerte digitale Versorgungseinstieg, bestehend aus digitaler Bedarfseinschätzung, digitaler Terminbuchung und elektronischer Überweisung. Richtig ist, hier auf die bereits existierenden ePA-Apps der Krankenkassen zu setzen. So werden bestehende und sichere Strukturen genutzt, etwa zur Authentifizierung der Versicherten, kostenintensive Doppelstrukturen vermieden und die ePA als künftiger Dreh- und Angelpunkt der Versorgung gestärkt. Der digitale Versorgungseinstieg und die damit verbundene Steuerung der Versicherten in die je nach Behandlungsbedarf passende Versorgungsebene wird zu spürbar mehr Effizienz in der Versorgung führen, vor allem durch kürzere Wartezeiten für Patientinnen und Patienten und die Entlastung des medizinischen Personals, weil unnötige Inanspruchnahme vermieden wird.

Elektronischer Impfpass etc. müssen schneller kommen

Dennoch braucht es Nachschärfungen am Gesetz: Versicherte müssen die Vorteile von Digitalisierung und Primärversorgung schneller im Versorgungsalltag spüren. So sollten versicherungsnahe Anwendungen in der ePA priorisiert werden und Dokumente wie Mutterpass, ‚gelbes Heft‘ für Früherkennungsuntersuchungen bei Babys und Kindern und elektronischer Impfpass mit einer zeitnahen Umsetzungsfrist integriert werden. Anpassungsbedarf besteht auch hinsichtlich der erweiterten Möglichkeiten der Krankenkassen zur datenbasierten individuellen Prävention. Es ist richtig, dass die Krankenkassen ihre Versicherten künftig auf Grundlage einer Datenanalyse über Versorgungs- und Präventionsangebote beraten können, mit dem Ziel, zur Vermeidung schwerer Erkrankungen beizutragen. Das sollte aber nicht nur für schwerwiegende gesundheitliche Risiken gelten, wie schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sondern auch für häufige chronische Erkrankungen wie Diabetes oder COPD.“