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Gemeinsame PressemitteilungFachanhörung „Gesundes-Herz-Gesetz“: Prävention stärken, statt nur Symptome zu bekämpfen

Anlässlich der Fachanhörung im Bundesministerium für Gesundheit am 15. Juli 2024 üben die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen – Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), AOK-Bundesverband, BKK Dachverband e.V., IKK e.V., KNAPPSCHAFT und SVLFG –, die auch gemeinsam die Zentrale Prüfstelle Prävention betreiben, massive Kritik am geplanten „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG).

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So ist geplant, Beitragsgelder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die heute sinnvoll dazu verwendet werden, Krankheiten zu vermeiden und die Gesundheit zu stärken, für Arzneimittel und Check-ups umzuwidmen. Statt evidenzbasierte Präventionskurse sollen damit unter anderem Statine, also cholesterinsenkende Medikamente, für Kinder verschrieben und finanziert werden, ohne dass ihr wissenschaftlicher Nutzen klar nachgewiesen ist. Aus Sicht der Krankenkassenverbände wird damit der von der Politik unterstützte Grundsatz „Mehr Prävention statt immer mehr Kuration“ ins Gegenteil verkehrt.

Kassen: Präventionsaktivitäten gefährdet

Um die Prävention zu stärken und qualitätsgesichert auszubauen, wurden seit 2014 die Aktivitäten im Bereich der Prävention nochmals ausgeweitet und die Zentrale Prüfstelle Prävention über nunmehr zehn Jahre ausgebaut. Heute gibt es ein breites, qualitätsgesichertes Kursangebot: Aktuell stehen 110.000 durch die Prüfstelle qualitätsgeprüfte Kurse zur Auswahl, 3.000 davon als Online-Kurse. Bei den Versicherten stoßen die Angebote auf breite Resonanz: 2023 registrierten die Krankenkassen fast 1,5 Millionen Kursteilnahmen.

Das „Gesundes-Herz-Gesetz“ droht nun dieser wichtigen und erfolgreichen Arbeit die finanzielle Grundlage zu entziehen und anerkannte gesundheitsfördernde Strukturen in ihrer Existenz zu gefährden. Die Folge wäre, dass ein Großteil der Angebote wegfallen würde, darunter bundesweit fast 59.000 Bewegungskurse, über 45.000 Kurse zur Stressreduktion und etwa 5.000 Kurse für die nach der Corona-Zeit besonders im Fokus stehende Zielgruppe „Kinder und Jugendliche”. Auch tausende von Online-Kursen für schwer erreichbare Zielgruppen wie pflegende Angehörige sowie fast 3.000 spezielle Kurse für ältere Menschen, etwa zur Sturzprävention, wären gefährdet. Soziale Brennpunkte wären besonders schwer betroffen. Die unterzeichnenden Verbände appellieren an die Bundesregierung, die Prävention zu stärken, anstatt sie durch Reparaturmedizin zu ersetzen.

Was ist die Zentrale Prüfstelle Prävention?

Die Zentrale Prüfstelle Prävention ist eine Kooperationsgemeinschaft der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK), Betriebskrankenkassen (BKK), AOK, Innungskrankenkassen (IKK), KNAPPSCHAFT und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Ihr Zweck ist die verbindliche Zertifizierung von Präventionsangeboten und die Prüfung der Kursleiterqualifikation, damit die Kosten für Versicherte durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden können. Die Fördervoraussetzungen sind im Leitfaden Prävention festgeschrieben.

Pressekontakte:


Michaela Gottfried, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel.: 0 30/2 69 31-12 00, E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com

Dr. Kai Behrens, AOK-Bundesverband
Tel.: 0 30/ 3 46 46-23 09, E-Mail: kai.behrens@bv.aok.de

Thorsten Greb, BKK Dachverband e. V.
Tel.: 030/2 70 04 06 – 302, E-Mail: thorsten.greb@bkk-dv.de

Iris Kampf, IKK e.V.
Tel.: 0 30/20 24 91-32, E-Mail: iris.kampf@ikkev.de

Dr. Christiane Krüger, KNAPPSCHAFT
Tel.: 02 34/3 04-8 52 00, E-Mail: christiane.krueger@kbs.de

Martina Opfermann-Kersten, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Tel.: 05 61/7 85-1 61 83, E-Mail: kommunikation@svlfg.de