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Gesundes-Herz-Gesetz bleibt trotz Nachbesserungen überflüssig

Anlässlich der Kabinettssitzung zum Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) am 28. August 2024 erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Auch wenn die Koalition die Kritik von Krankenkassen und großen Teilen der Gesundheitsszene am GHG nun teilweise aufgenommen hat, halten wir das Gesetz für überflüssig. Die Festlegung und Ausgestaltung der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, die Check-ups bei Erwachsenen und die Verschreibung von cholesterinsenkenden Arzneimitteln – Statinen – sollen laut Kabinettsentwurf nun wieder dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zugewiesen werden. Allerdings bleibt der Gestaltungsrahmen für den G-BA eng begrenzt. Ebenso bleibt es bei der undifferenzierten Aufblähung von Früherkennungsuntersuchungen, anstatt eine zielgerichtete Auswahl derjenigen vorzunehmen, die profitieren könnten.

Arzneimittel statt Prävention ist falscher Ansatz

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Das Gesundes-Herz-Gesetz verfolgt weiter einen nicht zeitgemäßen Präventionsansatz und setzt auf Zweckentfremdung von den Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel anstelle gesundheitsfördernder Bewegung, Ernährung und Verhaltensanpassungen für ein rauchfreies Leben. Wenn die Bundesregierung im einleitenden Satz zum Gesetzentwurf feststellt, dass in Deutschland die Gesundheitsausgaben pro Kopf um ein Fünftel höher liegen als im EU-Durchschnitt, die Lebenserwartung aber deutlich geringer ist, sollte Schluss sein mit einer Politik nach dem Motto ,viel hilft viel‘. Medizinische Ressourcen und Finanzmittel der Versicherten und Arbeitgeber müssen sachgerecht eingesetzt werden.“