Impfbemühungen der Bundesregierung. Doch kritisieren sie die Umsetzungsvorschläge im heute bekanntgewordenen Gesetzesentwurf einer Gruppe von Abgeordneten aus den Ampelfraktionen. Die IKKn stehen zu ihrer Aufgabe der Information und der Beratung ihrer 5,2 Millionen Versicherten. Jedoch lehnen sie die Kontrolle und die Einbeziehung in Sanktionsverfahren entschieden ab.
„Natürlich übernehmen wir Innungskrankenkassen Informations- und Beratungsaufgaben für unsere Versicherten. Das haben wir bislang gemacht und stehen auch weiterhin dazu“, betont Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. „Aber die uns im Gesetzesentwurf zugeschobene Kontrollfunktion und Rolle im Zusammenhang mit der vorgesehenen Sanktionierung ist nicht unsere Aufgabe. Wir sehen deutlich die Gefahr, dass das dringend notwendige Vertrauen der Versicherten zu uns dauerhaft beschädigt wird. Wenn die Versicherten aufgrund von Datenmeldungen an ihre Kasse Bußgeldbescheide bekommen, dann werden wir Vertrauen verlieren. Das kann nicht von politischer Seite gewollt sein!“ Wollseifer mahnt weiter: „Man darf nicht vergessen, dass dies ja auch Konsequenzen für die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte haben wird!“
Auch Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., bekräftigt die Ablehnung einer Impf-Kontrolle durch die Kassen und führt zur technischen Seite aus: „Der Bundesgesundheitsminister sowie andere Regierungsvertreter und -vertreterinnen lehnen die Einführung eines Impfregisters ab. Sie begründen es damit, dass die technische Umsetzung dieses Registers nicht bis zur geplanten Einführung der Impfpflicht im Oktober 2022 realisierbar sei. Damit zieht sich der Staat aus seiner eigenen Verantwortung heraus und verschiebt das Problem in Richtung Gesetzliche Krankenversicherung. Nur weil man das Impfregister jetzt Impfportal nennt, löst man nicht die verfahrenstechnischen und datenschutzrechtlichen Probleme.“
Die Vorstandsvorsitzenden stellen klar, dass sich die Ablehnung nicht nur auf den Fall bezieht, dass es zu einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren kommt. „Es ist unklar, welcher der vorliegenden parlamentarischen Vorstöße eine Mehrheit im Bundestag finden wird. Die Probleme und Bedenken einer Einbeziehung der Kassen in die Kontrolle einer Impfpflicht gelten auch für den Fall, dass sich der Bundestag für eine Impfpflicht ab 50 Jahren ausspricht.“
Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., erweitert den Fokus und weist darauf hin, dass die Krankenkassen in den letzten Jahren mehrfach den Versuch unternommen haben, im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben, auf Basis der Daten und in Abstimmung mit den Versicherten, diese im Sinne einer effektiven Versorgungsgestaltung- und Steuerung zu unterstützen. Hier zeigte sich die Regierung in den vorangegangenen Legislaturperioden mehr als zurückhaltend. „Für mich ist es unverständlich, dass die Kassen jetzt hier – sozusagen als Ordnungsdienst – Daten sammeln und an Vollzugsbehörden für Bußgeldverfahren weiterleiten sollen.“