Erklärt Ulrike Elser, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz.
Elsner: „In der Krise zusammenstehen“
„An vielen Stellen müssen wir jetzt kurzfristig pragmatische Lösungen zur Unterstützung der im Gesundheitswesen Tätigen finden. In diesem Gesetz geht es zunächst um Krankenhäuser, Ärzte und die Pflege. Wir werden auch für weitere Leistungserbringer, die unsere Versicherten versorgen, Lösungen finden müssen. Wir gehen davon aus, dass die dazu notwendige Gesetzgebung folgt. Es geht jetzt darum, in der Krise zusammenzustehen. Lösungen müssen immer wieder der aktuellen Situation angepasst werden. Mit dem Schutzschirm im Krankenhausentlastungsgesetz ist ein wichtiger Schritt getan“, so Elsner.
7,8 Milliarden Euro für die Krankenhäuser
Rund 7,8 Milliarden Euro sollen demnach den Kliniken zufließen. Kliniken sollen für ausgefallene planbare Behandlungen wie eine Knie-OP Ausgleichszahlungen in Höhe von 560 Euro pro Tag bekommen. Für neue intensivmedizinische Behandlungseinheiten mit Beatmungsmöglichkeit sollen die Kliniken einen Bonus von 50.000 Euro erhalten. Ausgesetzt werden auch die Untergrenzen beim Pflegepersonal. Auch Rehabilitationseinrichtungen sollen Nicht-Corona-Patienten zur Krankenhausversorgung aufnehmen. Der Bund stellt 2020 3,3 Milliarden Euro dafür zur Verfügung. Zudem sollen 4,05 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der Krankenkassen entnommen werden, um damit mehr Pflegepersonal zur Betreuung der Infizierten zu erreichen. Dazu wird der sogenannte Pflegeentgeltwert um 54 auf 200 Euro am Tag erhöht. Das Geld soll später durch den Bundeshaushalt refinanziert werden.