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KHVVG passiert Bundesrat

Elsner: „Krankenhausreform kommt einen Schritt vorwärts, entscheidend ist jetzt die Umsetzung“

Am 22. November 2024 hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) den Bundesrat passiert. Eine im Vorfeld diskutierte Anrufung des Vermittlungsausschusses ist somit ausgeblieben. Dazu Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

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„Wir bewerten die Entscheidung des Bundesrates positiv, das KHVVG passieren zu lassen, auch wenn wir uns bei dem Gesetz eine konsequentere Ausrichtung an Qualitätsaspekten gewünscht hätten. Zwar ist die Zuweisung von Leistungsgruppen, über die geregelt wird, welche Krankenhäuser welche Behandlungen anbieten dürfen, ein guter Weg, es gibt jedoch zu viele Ausnahmeregelungen. Entscheidend ist nun die konkrete Ausgestaltung, also welche Qualitätskriterien für die verschiedenen Leistungsgruppen definiert werden. Hier sollte dringend die Expertise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einbezogen werden.

Umbau der Krankenhauslandschaft ist aus Staatshaushalt zu finanzieren

Nicht akzeptabel ist die massive zusätzliche finanzielle Belastung, die insbesondere durch den Transformationsfonds ab 2026 auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zukommt. Die Beitragszahlenden sollen mit der hälftigen Übernahme der Kosten des 50 Milliarden Euro schweren Fonds – also mit 25 Milliarden Euro – belastet werden. Allein diese Mehrausgaben werden zu weiteren Beitragssatzerhöhungen in der GKV führen. Und das, obwohl der Umbau der Krankenhauslandschaft zur allgemeinen Daseinsfürsorge gehört und über Steuermittel aus dem Staatshaushalt zu finanzieren ist. Hier werden einmal mehr gesamtgesellschaftliche Aufgaben einseitig auf die Versicherten und Arbeitgeber abgewälzt.“