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Knapp 440 Behandlungsfehler im Jahr 2020 AOK Bayern für Beweiserleichterung für Geschädigte und schnellere Verfahren

Die AOK Bayern verzeichnete 2020 insgesamt 438 bestätigte Behandlungsfehler. Zum Vergleich: 2019 waren es noch 482 Fälle. Auch die Zahl der Erstberatungen sank von 2.936 (2019) auf 2.393 Fälle (2020). Der Grund dafür ist vermutlich der Rückgang der Behandlungen im Pandemiejahr 2020. Wie in den Vorjahren erwies sich auch 2019/2020 etwa jeder sechste vermutete Behandlungsfehler als tatsächlicher Behandlungsfehler. Die häufigsten Beratungen und Gutachten gab es in den Bereichen Chirurgie, Orthopädie und Zahnmedizin/Kieferchirurgie. Dies zeigt der aktuelle Tätigkeitsbericht zum Behandlungs- und Pflegefehlermanagement der AOK Bayern.

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Die AOK Bayern berät Versicherte bereits seit gut 20 Jahren bei vermuteten Behandlungsfehlern. Als Ansprechpartner stehen zwei speziell geschulte Fachteams an den Standorten Bamberg und Ingolstadt bereit. Zudem unterstützt ein medizinisch-juristisches Serviceteam in der Zentrale der AOK Bayern. Seit 2000 haben sich gut 47.500 AOK-Versicherte wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler an ihre Krankenkasse gewandt. In 7.426 Fällen bestätigte sich ein Behandlungsfehler.

„Die medizinische Versorgung in Deutschland bewegt sich ohne Zweifel auf einem sehr hohen Niveau“, sagt Dominik Schirmer, Bereichsleiter Verbraucherschutz bei der AOK Bayern. Dennoch könnten Behandlungsfehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Um die Situation für die Betroffenen zu verbessern, fordert Schirmer beispielsweise eine Beweiserleichterung für Geschädigte. Bisher müssen betroffene Patienten nicht nur den Fehler und den Schaden beweisen, sondern auch den ursächlichen Zusammenhang. Künftig sollte für die Kausalität eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ von mehr als 50 Prozent ausreichen, so Schirmer. Belastend für die Betroffenen sind auch die teils langwierigen juristischen Auseinandersetzungen. Schirmer plädiert daher für beschleunigte Verfahren: „Mediation kann einen Rechtsstreit deutlich verkürzen und sollte daher im Medizinrecht grundsätzlich obligatorisch sein.“

Für eine Stärkung der Patientenrechte engagiert sich die AOK Bayern auch im Rahmen des runden Tisches Patientenrechte des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie als ständiges Kooperationsmitglied beim „Bayerischen Forum Patientensicherheit“.