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Krankenhauszukunftsgesetz in 1. Lesung beraten vdek begrüßt Investitionsschub für die Digitalisierung der Krankenhäuser

Der Bundestag hat heute das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in erster Lesung beraten. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt, dass der Bund Gelder aus Steuermitteln zur Verfügung stellen will, um damit die Digitalisierung der Krankenhäuser voranzubringen, etwa zur Verbesserung der Notfallversorgung oder des Medikationsmanagements. Dafür soll ein Krankenhauszukunftsfonds mit einer Fördersumme von drei Milliarden Euro bereitgestellt werden. Daneben sollen die Bundesländer 1,3 Milliarden als Kofinanzierung einbringen.

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„Es ist richtig, die Digitalisierung der Krankenhäuser mit öffentlichen Investitionsmitteln auszubauen. Bund und Länder übernehmen Verantwortung für die Modernisierung von Krankenhausstrukturen. Gut ist, dass konkrete Projekte gefördert werden, etwa die Verbesserung der digitalen Infrastruktur in den Notaufnahmen. Dies trägt zur Patientensicherheit bei“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Länder gemeinsam mit den Krankenhausträgern 30 Prozent der Fördersumme als Eigenbeteiligung aufbringen. „Es darf aber nicht passieren, dass die Länder ihre Beteiligung an die Krankenhausträger abgeben. Ansonsten würden über die Finanzierung der Betriebsmittel Gelder für die Versorgung der Patienten entzogen“, so Elsner.

Nach dem Gesetzentwurf werden die Krankenkassen vor der Entscheidung über eine konkrete Fördermaßnahme über ein Stellungnahmeverfahren einbezogen. Diese Beteiligungsmöglichkeit begrüßen wir, wünschenswert wäre aber, dass analog zum Krankenhausstrukturfonds Einvernehmen mit den Krankenkassen hergestellt wird.