Zum 1. Juli 2019 erweitern die gesetzlichen Krankenkassen ihr Versorgungsangebot zur Kariesvorsorge bei Kindern. Erstmals haben nun auch Kleinkinder ab dem 6. bis zum 33. Lebensmonat einen Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen und Behandlungen zur Zahnschmelzhärtung. Ziel ist es, Zahn-, Kiefer- und Mundhöhlenerkrankungen sowie frühen Kariesschäden an den Milchzähnen vorzubeugen.
„Die Ersatzkassen begrüßen, dass das zahnärztliche Vorsorgeangebot für Kleinkinder ausgebaut wird. Denn noch immer erkranken etwa 15 Prozent der unter Dreijährigen an Karies. Hauptursache hierfür sind das übermäßige Trinken von zuckerhaltigen Getränken aus der Saugflasche und mangelnde Mundhygiene. Die neuen Leistungen werden dazu beitragen, die frühkindliche Kariesrate erheblich zu senken“, sagte Michaela Gottfried, Pressesprecherin des vdek.
Ernährungs- und Mundhygieneberatung für Eltern
Insgesamt drei Früherkennungsuntersuchungen stehen den Kindern ab sofort zu – im Alter vom 6. bis 9., vom 10. bis 20. und vom 21. bis 33. Lebensmonat. Zusätzlich haben sie halbjährlich einen Anspruch auf eine Behandlung mit Fluorid-Lack beim Zahnarzt, um den Zahnschmelz zu härten. Die Eltern der Kinder können zudem eine Ernährungs- und Mundhygieneberatung in Anspruch nehmen.
Weitere Vorsorgeleistungen für Kinder und Erwachsene
Für Kinder ab dem 34. Lebensmonat bis zum 6. Lebensjahr besteht auch weiterhin der Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen – sowie auf eine Fluoridlack-Behandlung bei hohem Kariesrisiko. Im Alter von 6 bis 18 Jahren können sie halbjährlich auf Kosten der Krankenkassen zur Vorsorgeuntersuchung (Individualprophylaxe) gehen. Erwachsenen ab 18 Jahren steht pro Jahr eine Kontrolluntersuchung zu. Für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen bieten die gesetzlichen Krankenkassen zusätzliche Leistungen.
Eine Übersicht aller Zahnvorsorgeleistungen im Kinder- und Erwachsenenalter gibt auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA):
https://www.g-ba.de/themen/zahnaerztliche-versorgung/prophylaxe-frueerkennung/