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Liquiditätsdarlehen für die soziale Pflegeversicherung vdek: Finanzierungsprobleme werden auf 2023 verschoben

Zu der heute bekanntgewordenen Bereitstellung eines Darlehens für die soziale Pflegeversicherung (SPV) in Höhe von einer Milliarde Euro durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

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Das bereitgestellte Darlehen schafft in diesem Jahr einen gewissen finanziellen Spielraum, löst aber in keiner Weise das Grundproblem einer soliden Finanzierung der SPV. Die SPV fährt damit weiterhin auf Reserve. Das Problem wird lediglich auf kommendes Jahr verschoben, da das Darlehen bis Ende 2023 zurückgezahlt werden muss. Die Finanzsituation in der SPV wird also immer prekärer. Die Politik ist gefragt, endlich eine nachhaltige Finanzlösung zu präsentieren, die auch das Problem der steigenden Eigenanteile in der stationären Altenpflege berücksichtigt. Die „Kleine Pflegereform“ mit den nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Zuschlägen der Pflegeversicherung hat besonders bei kurzen Aufenthalten nur einen begrenzten Effekt, der durch stark steigende Lohn-, Energie- und Lebenshaltungskosten aufgezehrt wird. Hier bleibt weiterhin unverständlich, dass die Länder nicht die Investitionskosten übernehmen, was eine sofortige Entlastung der Pflegebedürftigen um durchschnittlich 469 Euro pro Monat bringen würde. Allein für die Entlastungszahlungen wendet die SPV rund drei Milliarden Euro jährlich auf. Hinzu kommt eine stark steigende Zahl von Leistungsempfängern, die einen weiteren Finanzbedarf nach sich zieht. Aus unserer Sicht ist zur Gegenfinanzierung dieser Mehrausgaben ein dauerhaft angelegter Steuerzuschuss dringend angezeigt, denn die Absicherung des Pflegerisikos ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wenn zudem endlich auch die private Pflegeversicherung, die überwiegend Besserverdienende versichert, am gemeinsamen Finanzausgleich beteiligt wird, bringt das eine weitere Entlastung der SPV um zwei Milliarden Euro jährlich.