GKV-Spitzenverband

Mehr Qualität in der Versorgung durch neuen Personalmix in der Pflege


Das Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Personalbemessung in der vollstationären Pflege des GKV-Spitzenverbandes ist abgeschlossen. Die an dem Modell beteiligten Einrichtungen wurden bei der Umsetzung des im Modellprogramm entwickelten neuen Personalkonzepts begleitet. Grundlage dafür war, dass seit
Juli 2023 alle vollstationären Pflegeeinrichtungen über eine neue Bemessung des Personalbedarfs die Möglichkeit haben, mehr Personal und dabei vor allem qualifizierte Assistenzkräfte in Pflege und Betreuung einzusetzen. Als Ergebnis zeigten sich Verbesserungen in der Qualität der pflegerischen Versorgung, der Lebensqualität der Bewohnenden und der Zufriedenheit der Mitarbeitenden.

Dazu Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Der Personalmix in der Pflege ist wichtig für eine bessere Versorgung. Es reicht nicht, einfach nur mehr Personal einzusetzen, letztendlich kommt es darauf an, in welcher Form und nach welcher Qualifikation das zusätzliche Personal entsprechende Aufgaben übernimmt. Das entwickelte Personalkonzept ist ein Instrument, mit dem Pflegeeinrichtungen in der vollstationären Pflege den für sie besten Personaleinsatz entwickeln können. Wir hoffen, dass viele Einrichtungen die Ergebnisse als Hilfe nutzen, um für die Praxis eine gute Balance zwischen den Bedarfen der Pflegebedürftigen, den fachlichen Anforderungen und den vorhandenen Pflegekräften zu finden. Dafür stellen wir ein umfangreiches Angebot an Schulungsmaterialien zur Unterstützung bereit.“

Kern des Modellprogramms waren die Entwicklung, Erprobung und wissenschaftliche Bewertung eines Personalkonzepts in zehn vollstationären Modelleinrichtungen, die Entwicklung einer Strategie für eine möglichst breite Umsetzung und die Anpassung des Personalbemessungsinstruments. In der wissenschaftlichen Gesamtbewertung wurden die Wirkungen von mehr Personal und der gleichzeitigen Einführung des Personalkonzepts untersucht. Im Zentrum standen dabei die Fragen, wie Aufgaben neu verteilt werden können, wenn sich die Zusammensetzung des Personalstamms verändert, und wie dieser neue Personalmix bestmöglich für eine noch bessere Versorgung und für mehr Zufriedenheit bei den Mitarbeitenden genutzt werden kann. 

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Deutschland und ihre Mitarbeitenden erhalten im Veränderungsprozess ab sofort umfangreiche Unterstützung bei der Umsetzung des innovativen Personalkonzepts. Für die Praxis liegen auf der Webseite des
GKV-Spitzenverbandes Arbeitshilfen und Materialien zur Einführung in anschaulichen Modulen vor (Link siehe unten). Hintergrund Seit Juli 2023 haben vollstationäre Pflegeeinrichtungen über eine neue Bemessung des Personalbedarfs gemäß § 113c Absatz 1 SGB XI die Möglichkeit, mehr Personal als zuvor in Pflege und Betreuung einzusetzen. Die Personalschlüssel fußen auf Vorarbeiten nach § 113c Satz 1 SGB XI in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung zu einem Personalbemessungsinstrument für die vollstationäre Pflege der Universität Bremen aus dem Jahr 2020 (PeBeM). Im Jahr 2021 wurde das Modellprogramm
nach § 8 Absatz 3b SGB XI zur wissenschaftlich gestützten Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben beim GKV-Spitzenverband eingerichtet. Das Modellprogramm wird von einem Begleitgremium fachlich beraten und unterstützt.

Mehr Informationen gibt es hier: Einführung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsverfahrens in der Pflege
(Modellprogramm nach § 8 Abs. 3b SGB XI) – GKV-Spitzenverband
Pressekontakt Florian Lanz, Claudia Widmaier, Janka Hegemeister,
Jens Ofiera    Telefon 030 206288-4201 presse@gkv-spitzenverband.de
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Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der rund 75 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.