Besonders viele junge Menschen verdienen sich in Restaurants, Cafés oder Hotels etwas hinzu
Minijobs im Gastgewerbe sind für viele junge Menschen ein attraktiver Weg, um sich neben Studium oder Ausbildung etwas hinzuzuverdienen. Wie der aktuelle Quartalsbericht der Minijob-Zentrale zeigt, sind der Großteil der Minijobberinnen und Minijobber im Gastgewerbe junge Menschen. Eine Sonderauswertung beleuchtet die Bedeutung dieser Beschäftigungsform besonders in der Altersgruppe unter 25 Jahren.
Zum 30. Juni 2024 waren insgesamt 812.213 Menschen im Gastgewerbe in einem Minijob tätig. Besonders auffällig: Rund 290.000 von ihnen, also mehr als ein Drittel, sind unter 25 Jahre alt. Diese jungen Minijobberinnen und Minijobber profitieren von den flexiblen Arbeitszeiten im Gastgewerbe, die es ihnen ermöglichen, neben der Schule, der Ausbildung oder dem Studium zu arbeiten.
Flexible Jobs für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende
Die Zahlen des Quartalsberichts der Minijob-Zentrale unterstreichen, dass gerade bei den unter 20-Jährigen die Minijobs im Gastgewerbe besonders beliebt sind. Mehr als 94.000 Frauen und rund 57.000 Männer in dieser Altersgruppe arbeiten in Restaurants, Cafés oder Hotels. Die Branche bietet eine Vielzahl von Arbeitsmöglichkeiten, die sich gut mit dem Stundenplan oder dem Studium vereinbaren lassen.
Die Altersgruppe 20-25 Jahre weiterhin stark vertreten
Auch in der Altersgruppe der 20- bis 25-Jährigen sind Minijobs im Gastgewerbe sehr gefragt. Insgesamt mehr als 140.000 Beschäftigte in diesem Alter sprechen dafür, dass das Gastgewerbe eine zentrale Rolle dabei spielt, jungen Erwachsenen einen Hinzuverdienst zu ermöglichen.
Beliebt durch Flexibilität und Zugänglichkeit
Die Anziehungskraft von Minijobs im Gastgewerbe für junge Menschen liegt auf der Hand: Flexible Arbeitszeiten, der Kontakt zu Menschen und oft die Möglichkeit, am Wochenende oder abends zu arbeiten, machen diese Jobs zu einer beliebten Nebenbeschäftigung. Besonders für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende, die ihre Arbeitszeiten an den Lehrplan anpassen müssen, ist diese Form der Beschäftigung ideal.
Trinkgeld – steuerfrei und lohnend
Neben dem normalen Verdienst ist auch das Trinkgeld im Gastgewerbe eine entscheidende Einnahmequelle für Minijobberinnen und Minijobber. Der aktuelle Magazinartikel Minijobs in der Gastronomie – Wichtige Regeln und praktische Tipps der Minijob-Zentrale zeigt auf, dass das Trinkgeld in der Gastronomie häufig etwa 10 Prozent des Rechnungsbetrags ausmacht.
Wichtig zu wissen: Trinkgelder sind sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei, wenn sie von Gästen zusätzlich zur Rechnung gegeben werden. Sie müssen daher weder beim Minijob berücksichtigt, noch dem Finanzamt gemeldet werden.
Ausnahmen bei der Steuerfreiheit: Die Steuerfreiheit entfällt, wenn das Trinkgeld vom Arbeitgebenden gesammelt und an alle Mitarbeitenden verteilt wird. In solchen Fällen fehlt der persönliche Bezug, und das Trinkgeld wird als steuerpflichtiger Verdienst behandelt. Dies gilt auch, wenn das Trinkgeld als Bedienzuschlag fest auf der Rechnung verankert ist.
Weitere Informationen gibt es direkt auf der Website der Minijob-Zentrale: Alles rund um Minijobs – Minijob-Zentrale
Die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen, die so genannten Minijobs. Sie gehört zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Zu diesem gehören weiterhin die Rentenversicherung, die Renten-Zusatzversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT, ein eigenes medizinisches Kompetenznetz und die Seemannskasse.
Kontakt:
Dr. Christiane Krüger
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
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Tel. 0234 304-85200
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