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Nur jede fünfte Pflegeeinrichtung in Hessen zahlt nach Tarif

Die AOK Hessen veröffentlicht erstmals Daten zur tariflichen Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Altenpflege im Bundesland. Hintergrund ist eine gesetzliche Regelung, nach der die Pflegekassen ab 1. September 2022 Versorgungsverträge nur noch mit Einrichtungen abschließen dürfen, die nach Tarif bezahlen. Daher mussten die Pflegeheime und Pflegedienste im Land, die bereits an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, in den letzten Monaten Informationen und Daten zu den Tarifverträgen und zur Entlohnung melden. Hessen liegt in dieser Hinsicht bundesweit im Mittelfeld.

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Die Meldungen der Pflegeeinrichtungen haben ergeben, dass in Hessen aktuell in insgesamt 515 Pflegeeinrichtungen Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechts-Regelungen zur Bezahlung angewendet werden. Das entspricht rund 20 Prozent der stationären Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste im Land, für die diese Regelung infrage kommt. Im Herbst müssen es zum Stichtag jedoch 100 Prozent sein. Ansonsten kann dort, wo keine Tariflöhne gezahlt werden, auch keine Abrechnung von Pflegeleistungen mehr erfolgen.

Hessen leicht über dem Bundesschnitt

Auf der Grundlage der Erhebung der Pflegekassen kann ein regional übliches Entgeltniveau für die tarifgebundenen Einrichtungen berechnet werden. Dieser durchschnittliche Brutto-Stundenlohn ohne Zuschläge liegt demnach in Hessen bei 19,26 Euro (bundesweit: 18,95 Euro). Dieser Wert wird auch für verschiedene Beschäftigtengruppen differenziert dargestellt: So beträgt der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn für Pflegefachpersonal mit mindestens dreijähriger Ausbildung 22,17 Euro, für Pflegeassistenzen mit einer mindestens einjährigen Ausbildung 18,14 Euro und für Hilfspersonal ohne mindestens einjährige Ausbildung 16,24 Euro. Damit befinden sich die Löhne der tarifgebundenen Einrichtungen deutlich über dem Pflegemindestlohn von durchschnittlich 12,55 Euro brutto pro Stunde. In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein beispielsweise werden etwas höhere Vergütungen gezahlt, in östlichen Bundesländern ist das Lohnniveau niedriger.

Überblick zu aktuellen Tarifregelungen

Die Ergebnisse der Erhebung sollen als Basis für eine flächendeckende tarifliche Entlohnung in der Altenpflege dienen. Das Verfahren sieht vor, dass die Pflegekassen nun in einem ersten Schritt eine Übersicht der aktuell angewendeten Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen im Land veröffentlichen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit dürfen dabei laut Gesetz nur Verträge und Vereinbarungen mit einer Entlohnung berücksichtigt werden, die das regional übliche Entgeltniveau nicht um mehr als 10 Prozent übersteigt. Alle Pflegeanbieter, die noch nicht nach Tarif bezahlen, können sich die online veröffentlichte Übersicht der Tarifverträge und Vereinbarungen anschauen. Diese Einrichtungen sind nun verpflichtet, ihren Pflegekräften ab September ebenfalls entsprechende Löhne zu zahlen. Dazu können sie sich am regional üblichen Entgeltniveau orientieren oder sich einer der veröffentlichten tariflichen Regelungen anschließen. Die nötigen Informationen finden die Einrichtungen im Gesundheitspartner-Portal der AOK, zu finden unter aok.de/gp/entlohnung-nach-tarif/tarifuebersicht.