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Pflegepersonen profitieren von besseren Leistungen zur sozialen Sicherung

Mit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) zum 1. Januar 2017 hat der Gesetzgeber verbesserte Voraussetzungen für die Versicherungspflicht der ehrenamtlichen Pflegepersonen – meist nahe Familienangehörige – geschaffen. Seit diesem Zeitpunkt können die AOK-Pflegeteams in immer mehr Pflegefällen eine Versicherungspflicht der Pflegepersonen feststellen. Die Beiträge, die von der AOK für diesen Personenkreis an die Deutsche Rentenversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit gezahlt werden, steigen entsprechend an.

Beitrag von 6,5 Millionen Euro monatlich in die Rentenversicherung

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„Die Pflegekasse der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland honoriert das Engagement von pflegenden Angehörigen und ehrenamtliche Pflegepersonen enorm. So werden rund 6,5 Millionen Euro von der AOK monatlich an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt – ein dickes Plus für die Rentenkonten der Pflegepersonen unserer pflegebedürftigen Versicherten“, erklärt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse. „Rund 24.000 Pflegepersonen konnten bislang in die Rentenversicherungspflicht aufgenommen werden“, so Niemeyer weiter. Dies stelle im Vergleich zum 01.01.2017 (Einführung PSG II) mehr als eine Verdopplung dar.

Die Voraussetzungen für die Rentenversicherung einer Pflegeperson sind:

Der pflegebedürftige Angehörige in Pflegegrad 2-5 wird mindestens zehn Stunden wöchentlich (regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche) zu Hause gepflegt. Wichtig ist, dass die Pflegeperson neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden in der Woche beschäftigt oder selbstständig tätig ist und keine Vollrente nach Erreichen der Altersgrenze für eine gesetzliche Rente bezieht.

130.000 Euro jährlich in die Arbeitslosenversicherung

Ein Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung kann für diejenigen Personen gewährt werden, die wegen der Pflege ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder aufgeben und unmittelbar vor Beginn ihrer Pflegetätigkeit arbeitslosenversichert waren. Für diese fast 400 Pflegepersonen zahlte die Gesundheitskasse für das Jahr 2018 zirka 130.000 Euro an die Bundesagentur für Arbeit. Langfristiges Ziel ist, diese Personen nach Beendigung der Pflege beim Wiedereinstieg in den Beruf zu unterstützen.

Die Regel ist jedoch, dass nur vereinzelt Personen ihre Beschäftigung oder Selbstständigkeit aufgrund der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen unterbrechen oder aufgeben. Die meisten pflegenden Angehörigen reduzieren hierfür ihre bisherige Arbeitszeit.

Insgesamt betreut die Gesundheitskasse aktuell rund 83.400 Pflegebedürftige in Rheinland-Pfalz und dem Saarland, dies sind über 60% der Pflegebedürftigen.