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Pflegereform bringt wenig und belastet einseitig die Beitragszahlenden – nachbessern!

Heute wurde der Entwurf des Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetzes (PUEG) in erster Lesung im Bundestag beraten. Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

(Berlin, 27.4.2023) „Jetzt sind die Parlamentarierinnen und Parlamentarier gefordert. Das im Bundeskabinett verabschiedete Pflegegesetz sollte im weiteren Verfahren nachgebessert werden, denn es enthält keine Perspektive für eine nachhaltige Reform der Pflege. So wird weder das Problem der wachsenden Eigenanteile in der stationären Pflege gelöst, noch wird die soziale Pflegeversicherung finanziell auf stabile Beine gestellt. Außer der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Berücksichtigung der Zahl der Kinder bei der Beitragsbemessung bleibt von der einst angedachten Pflegereform nicht viel übrig. Die wenigen Reformansätze werden darüber hinaus lediglich durch steigende Beiträge finanziert und damit einseitig die Beitragszahlenden belastet. Die angekündigte Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen bleibt aus, ebenso wie die Übernahme der Investitionsfinanzierung durch die Länder. Besonders schade ist, dass die Bundesregierung schon vorab auf die eigentlich geplante Zusammenlegung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege verzichtet hat. Das wäre für die vielen Menschen, die zu Hause gepflegt werden, eine echte Verbesserung gewesen. Bleibt es bei diesem Gesetz, wird es im nächsten Jahr einen neuen Anlauf für eine nachhaltigere Pflegereform geben müssen.“

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