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Pflegereform (PUEG) im Gesundheitsausschuss

vdek: Zusammenlegung von Kurz- und Verhinderungspflege hilft den Betroffenen, weitere Schritte für nachhaltige Finanzierung notwendig

Die Koalition hat sich beim Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) auf Anpassungen geeinigt, die aus Sicht des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) sinnvoll sind. Dazu erklärt Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner:

„Es ist gut, dass sich die Koalition für die Zusammenlegung der Budgets von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag entschieden hat. Dies hilft den Betroffenen und ihren Angehörigen, den Pflegealltag in der Häuslichkeit zu meistern. Bedauerlich ist allerdings, dass die Zusammenlegung zunächst nur für eine sehr eng umrissene Gruppe, nämlich für Jugendliche unter 25 mit Pflegegrad 4 und 5, ab 2024 erfolgt. Alle anderen Pflegebedürftigen müssen bis Juli 2025 auf die Verbesserungen warten.

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Insgesamt ist die Reform wenig nachhaltig und lässt wesentliche Fragen zu Finanzierung und Versorgung ungelöst. So werden die Zuschläge zur Reduktion der Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen zu gering sein, um die allgemeinen Kostensteigerungen zu kompensieren. Eine Lösung des Kernproblems, nämlich eine grundlegende Finanzierungsreform der sozialen Pflegeversicherung, wird erneut vertagt.

Zu den dringend notwendigen Maßnahmen gehören der finanzielle Ausgleich der Rentenbeiträge pflegender Angehöriger wie auch die Übernahme pandemiebedingter Kosten durch Steuermittel. Zudem sind die Länder mehr denn je aufgefordert, die Investitionskosten der stationären Altenpflege zu übernehmen, um die Eigenanteile zu entlasten. Auch eine Beteiligung der privaten Pflegeversicherung am Finanzausgleich der Pflege ist überfällig.“

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