Übergangsregelungen zur intensivmedizinischen Versorgung von Früh- und Reifgeborenen verlängert

DKG zur Qualitätssicherungsrichtlinie Früh- und Reifgeborene

Die Übergangsregelung zur Erfüllung der Personalvorgaben für die Richtlinien über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen (QFR-RL) wird verlängert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt übereinstimmend festgestellt.

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„Das ist ein wichtiges Signal für die Kliniken. Der G-BA ist uns in der grundsätzlichen Beurteilung gefolgt. Die drohende Einschränkung von verfügbaren Kinderintensivplätzen aufgrund zu rigider Personalvorgaben kann damit für 2020 abgewendet werden“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Die DKG hatte in ihrem Antrag ausführlich dargelegt, aus welchen objektiven Gründen es der überwiegenden Zahl der Perinatalzentren nicht möglich ist, die hohen Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen und konkrete Vorschläge dazu gemacht.  

Die Selbstverwaltungspartner müssen nun so schnell wie möglich die notwendigen Anpassungen beschließen. Dazu müssen auch die Regelungen zur Anrechenbarkeit bei den Personalquoten flexibilisiert und das Zwei-Schicht-Kriterium gestrichen werden.