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vdek-Analyse bestätigt moderate Wartezeiten – zur weiteren Verbesserung Terminservicestellen und Therapeutinnen/Therapeuten stärker einbinden

(Berlin, 14.6.2023) Anlässlich einer aktuellen Auswertung von Abrechnungsdaten der Ersatzkassen zu Wartezeiten auf Psychotherapien erneuert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) seine Forderungen für eine verbesserte psychotherapeutische Versorgung. Dazu gehören eine erweiterte Vermittlungsarbeit der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und die Verpflichtung der Therapeutinnen und Therapeuten, einen Teil ihrer freien Termine an die KV-Terminservicestellen zu melden.

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Generell zeigt die Analyse von 1,2 Millionen Abrechnungsdatensätzen der Jahre 2019 bis 2021 ein positiveres Bild als häufig in der Öffentlichkeit dargestellt. So liegen die Wartezeiten zwischen der letzten psychotherapeutischen Sprechstunde und der ersten sogenannten probatorischen Sitzung für die Hälfte der betroffenen Versicherten lediglich bei bis zu zwölf Tagen und zwischen der letzten Probatoriksitzung und der ersten Stunde der Richtlinientherapie bei bis zu 15 Tagen. „Die Ergebnisse zeigen, dass die Behandlungskette in der Psychotherapie, die 2017 durch die psychotherapeutische Sprechstunde ergänzt wurde, für den großen Teil der Versicherten gut funktioniert“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.

Schwer psychisch Erkrankte schneller in Versorgung bringen

Gleichzeitig müsse aber mehr getan werden, um vor allem akut und schwer psychisch Erkrankte zügig in die Versorgung zu bringen. Denn während bei drei Vierteln der Versicherten maximal drei Wochen bis zu einem Probatoriktermin vergehen, müssen etwa neun Prozent länger als sechs Wochen warten. „Wir müssen dafür sorgen, dass dieser kleine Teil der Versicherten nicht durch das Raster fällt, weil sie sich zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht um weitere Termine kümmern können“, so Elsner. „Die Therapeutinnen und Therapeuten sollten daher unter anderem verpflichtet werden, einen Teil ihrer frei werdenden Termine an die Terminservicestellen der KV zu melden.“ Zudem müssten die Terminservicestellen hinsichtlich des gestiegenen Vermittlungsbedarfs personell besser besetzt und ein Vermittlungsanspruch der Versicherten für einen Therapieplatz eingeführt werden und nicht – gemäß der aktuellen Regelung – nur für eine einzelne probatorische Sitzung.

Hintergrund: psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik und Richtlinientherapie

Ambulante Psychotherapie verläuft in der Regel in drei Phasen und beginnt mit bis zu drei psychotherapeutischen Sprechstunden. Diese Erstgespräche stehen allen gesetzlich Versicherten ohne weitere Voraussetzungen offen. Die Terminservicestellen der KV unterstützen auf Wunsch bei der Terminfindung. In der psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Therapeutin oder der Therapeut, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welches Hilfsangebot der Patientin oder dem Patienten am besten helfen kann. Wird eine Psychotherapie für sinnvoll erachtet, folgen im nächsten Schritt zwei bis vier probatorische Sitzungen bei Erwachsenen und zwei bis sechs bei Kindern und Jugendlichen. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen von Patientin bzw. Patient und Therapeutin bzw. Therapeut sowie der Prüfung, ob das angebotene Therapieverfahren zu Diagnose und Patientin oder Patient passt. Während der Probatorik wird gegebenenfalls der Antrag auf Kurz- oder Langzeittherapie gestellt. Ist dieser bewilligt, folgt die Richtlinientherapie als dritte und letzte Phase.

Grafiken zur Wartezeitenanalyse der Ersatzkassen finden Sie auf unserer Internetseite.