Anhörung Pflegereform (PUEG) im Deutschen Bundestag
(Berlin, 9.5.2023) Anlässlich der Anhörung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) im Deutschen Bundestag am 10. Mai 2023 fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), die ambulante Pflege stärker in den Blick zu nehmen. Von rund fünf Millionen Pflegebedürftigen werden in Deutschland etwa vier Millionen zu Hause betreut – oft ganz oder teilweise von ihnen nahestehenden Personen. „Die Bundesregierung sollte diese enorme Einsatzbereitschaft der Angehörigen stärker würdigen“, erklärte Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Dass nun im Kabinettsentwurf die Zusammenlegung der Budgets für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kurzerhand doch nicht enthalten ist, sollte im laufenden parlamentarischen Verfahren angepasst werden. Ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege würde den Betroffenen helfen, das häusliche Pflegearrangement zusätzlich zu sichern, und wäre zudem unbürokratisch.
Eigenanteile überfordern viele Menschen
Laut Elsner sind zudem konkrete Leistungsverbesserungen für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige nötig. „Die vorgesehenen Maßnahmen wie die Zuschläge zur Reduktion der Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen oder die moderaten Erhöhungen beim Pflegegeld und bei Pflegesachleistungsbeträgen in der ambulanten Pflege, sind leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein.“ Diese müssten deutlich höher ausfallen, um die allgemeinen Kostensteigerungen durch steigende Löhne und dynamische Inflation zu kompensieren, sagte Elsner im Vorfeld der Anhörung. „Eigenanteile in Pflegeheimen von bundesweit durchschnittlich 2.411 Euro pro Monat im ersten Jahr nach Einzug in eine Pflegeeinrichtung überfordern viele Pflegebedürftige und führen dazu, dass immer mehr Menschen von der Sozialhilfe abhängig sind.“
Leistungsverbesserungen finanzierbar
Die Leistungsverbesserungen, von denen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen profitieren könnten, seien möglich und finanzierbar, betonte Elsner. Zu den Finanzierungsmaßnahmen gehörten der Ausgleich der Rentenbeiträge pflegender Angehöriger (3,7 Milliarden Euro) wie auch die Übernahme pandemiebedingter Kosten in Höhe von 5,5 Milliarden Euro durch Steuermittel. Mit Blick auf die laufend steigenden Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen seien die Bundesländer gefordert, die Investitionskosten der stationären Altenpflege vollständig zu übernehmen. Dies gelte auch für die Ausbildungskosten. Zudem müsse sich die Private Pflegeversicherung endlich am Finanzausgleich der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) beteiligen. Bei gleichem gesetzlichen Leistungsanspruch seien die Belastungen hier ungleich verteilt. Das würde die SPV um bis zu zwei Milliarden Euro jährlich entlasten.