vdk

VdK kritisiert Forderung nach kapitalgedeckter Finanzierung der gesetzlichen Rente

Der Sozialverband VdK lehnt den Einstieg in eine kapitalgedeckte Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ab, wie sie von verschiedenen Organisationen und Politikern gefordert wird. „Es darf keine Experimente bei der gesetzlichen Rente geben: Die Finanzierung im Umlageverfahren hat sich entgegen aller Unkenrufe bewährt“, betont VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Anzeige

Der Verbraucherzentrale Bundesverband und das Deutsche Aktieninstitut haben am Dienstag in einer gemeinsamen Pressemitteilung die Einführung einer auf Aktien basierten kapitalgedeckten Altersvorsorge gefordert. Aus Sicht des VdK besteht keine Notwendigkeit, eine solche Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung einzuführen.

Allerdings sei eine grundlegende Reform bei der privaten Altersvorsorge sinnvoll. Die aktuelle Riesterrente ist gescheitert. Aktuell spart kaum ein Versicherter wie vom Staat erwartet 4 Prozent seines Bruttoeinkommens im Rahmen eines Riestervertrags. „Das Rentenniveau muss darum auf mindestens 50 Prozent, idealerweise 53 Prozent, angehoben und der Riesterfaktor abgeschafft werden. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die bisherigen Riesterverträge die staatlichen Zulagen erhalten, sie brauchen Bestandsschutz“, so Bentele.

Zweckmäßig ist aus Sicht des Sozialverbands VdK ein transparentes, sicheres und kostengünstiges Basisprodukt, das von der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Gewinnerzielungsabsicht verwaltet wird. Ein solches „Vorsorgekonto“ könnte eine Möglichkeit für Versicherte sein, private Altersvorsorge und staatliche Vorsorge miteinander zu kombinieren, sagte die VdK-Präsidentin.

Pressekontakt: Heike Vowinkel, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de