Im Kabinett wird heute das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes behandelt. Es zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. So müssen beispielsweise Betriebe, mit 20 Angestellten und mehr ab 2025 eine Ausgleichsabgabe von 720 Euro zahlen, wenn sie niemanden mit einer Schwerbehinderung beschäftigen. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Der VdK begrüßt das Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes sehr. Es enthält wichtige Impulse für mehr Inklusion am Arbeitsplatz. Das ist dringend notwendig, weil fast 160.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung arbeitslos sind und die Zahl der Langzeitarbeitslosen Menschen mit Behinderungen weiter steigt.
Nach unserer Auffassung ist es höchste Zeit, dass Unternehmen stärker zur Kasse gebeten werden, wenn sie die Pflicht, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, einfach nicht erfüllen. Es ist eine Schande, dass 45.000 Unternehmen diese Beschäftigungspflicht bislang einfach ignorieren. Das ist auch nicht fair gegenüber den Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, neu einstellen sowie die Arbeitsplätze entsprechend ausstatten und absichern.
Bei der Höhe der Abgabe hätten wir uns mehr Mut gewünscht. Ebenso bei dem Zeitpunkt der Einführung. Denn die Ausgleichsabgabe wird nach unserer Auffassung zu spät, nämlich erstmals 2025 fällig.
Handlungsbedarf sehen wir weiterhin bei der Unterstützung von Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben. Sie müssen weiter gestärkt werden, weil sie eine ganz wichtige Rolle spielen bei der Inklusion im Arbeitsleben. Leider ist im aktuellen Gesetzentwurf noch keine Stärkung des sogenannten „Betrieblichen Eingliederungsmanagements“ für länger erkrankte Beschäftigte vorgesehen. Ziel des Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von arbeitsbedingten Krankheitsursachen nachzugehen und für die Beschäftigten und die Unternehmen eine gute Lösung im Sinne eines Arbeitsplatzerhalts zu finden. Hier muss die Ampel-Koalition noch mal nachlegen.“
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