AOK

Weniger Häuser, mehr Qualität

Mindestmengen führen zur mehr Konzentration der Leistungen

Die bundesweit geregelten Mindestmengen für komplexe operative Eingriffe führen auch in Hessen zu einer deutlicheren Konzentration. Denn ob ein Haus in der jeweils neuen Liste landet, hängt vor allem davon ab, wie viel dort tatsächlich operiert wird. So gab es zuletzt noch fünf Standorte, an denen eine Stammzellentransplantation stattfinden konnte. Im kommenden Jahr sind es zwei.

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Mindestmengen für die Behandlung von Brustkrebs (50 Fälle pro Jahr) und Lungenkrebs (40 Fälle pro Jahr) sind erst in diesem Jahr neu eingeführt worden. Sie werden nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses 2025 auf 100 Fälle pro Jahr für Brustkrebs-OPs und 75 Fälle pro Jahr für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs angehoben. „Durch Mindest-Fallzahlen nehmen nur Kliniken an der Versorgung teil, deren OP-Teams Routine und Erfahrung mitbringen. Das wiederum führt zu weniger Komplikationen und niedrigeren Sterblichkeitsraten“, meint Joachim Henkel, verantwortlich für stationäre Versorgung bei der AOK Hessen.

Mehr und weniger

Die Anhebung der Mindestmengen für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht unter 1.250 Gramm von 20 auf 25 Geburten pro Jahr hatte im laufenden Jahr dazu geführt, dass mehrere Geburtsstationen im gesamten Bundesgebiet keine Berechtigung zur Versorgung mehr erhielten. Von zuvor elf Standorten sind es nunmehr zehn hessenweit, die diese Leistung anbieten dürfen. „Ansonsten gibt es in Hessen – wenn man alle Mindestmengen-Vorgaben in den Blick nimmt – nur milde Veränderungen“, ergänzt Henkel. Er sieht in der Endoprothetik und bei Operationen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) das größte Potenzial für eine weitere Konzentration der Versorgung.

Zur Mindestmengen-Transparenzkarte: www.aok.de/pp/mindestmengen

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