
AOK setzt sich für den Erhalt regionaler Sonderverträge im Heilmittelbereich für Menschen mit besonderem Bedarf ein
Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wurden bundesweit die Heilmittelverträge neu aufgestellt. Statt regionaler Verträge, schließt nun alleinig der GKV-Spitzenverband mit bindender Wirkung für alle Krankenkassen mit den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer bindende Versorgungverträge auf Bundesebene ab. Diese Neuverträge sind […]