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Politik muss Versprechen einhalten

Anlässlich der aktuellen Diskussion zu dem Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahre 2022 erklären der Vorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Uwe Klemens, sowie seine Stellvertreter Thomas Auerbach, Dieter Schröder, Hansjürgen Schnurr, Roland Schultze, Klaus Wonneberger, anlässlich der Gesamtvorstandssitzung des vdek:

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„Es ist inakzeptabel, dass die Politik die Frage der notwendigen zusätzlichen Finanzmittel für die GKV auf einen Zeitpunkt nach der Wahl verschoben hat. Hier können nur wahltaktische Gründe eine Rolle gespielt haben. Es reicht nicht aus, dass der Bundesgesundheitsminister in einer Presseerklärung verspricht, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr eine Entscheidung über weitere Steuermittel treffen wird; diese Zusage und verbindliche Entscheidungen (Rechtsverordnung) erwarten wir auch vom Bundesfinanzminister, und zwar jetzt vor der Wahl.

Die Bundesregierung muss das selbstgesteckte Ziel, die Sozialabgaben unter 40 Prozent zu halten (Sozialgarantie) einhalten und dafür die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen! Im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) ist klar geregelt, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz im Jahr 2022 nicht über 1,3 Prozent steigen darf. Die Entscheidung auf den Beginn der neuen Wahlperiode zu verschieben, überlässt sie unnötigerweise neuen politischen Kräfteverhältnissen mit ungewissem Ausgang. An der finanziellen Gesamtsituation wird sich auch bis Oktober nichts Wesentliches ändern. Die Krankenkassen brauchen jetzt verlässliche Ergebnisse, um ihre Haushalte verabschieden zu können.

Die selbstverwaltete GKV hat für Stabilität während der Corona-Pandemie gesorgt. Die medizinische Versorgung ist auf hohem Niveau aufrechterhalten worden. Die GKV ist verantwortungsvoll mit den extremen Herausforderungen umgegangen. Das erwarten wir jetzt auch ohne Wenn und Aber von der Politik, wenn es darum geht, die auch durch die Corona-Pandemie entstandene Finanzierungslücke in der GKV zu schließen.

Nach den letzten Beratungen und in Folge der höheren Einnahmeschätzung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ergibt sich aufgrund der Coronalasten und neuer Leistungsgesetze ein Defizit von sieben Milliarden Euro, für das es noch keine Zusage der Bundesregierung gibt. Das BMG und das Bundesministerium für Finanzen (BMF) müssen jetzt diesen ergänzenden Bundeszuschuss festlegen. Spätere Schätzungen werden nichts daran ändern, dass es ein noch zu deckendes Defizit in der GKV für das Jahr 2022 gibt, das abgesichert werden muss. Nur so kann verhindert werden, dass die Krankenkassen das drohende Defizit durch steigende Zusatzbeitragssätze ausgleichen müssen.“